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Ordnungswidrigkeit

Definition und Hintergrund

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Rechtsverletzung, die nicht als Straftat eingestuft wird. Sie wird durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt und betrifft Verhaltensweisen, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit beeinträchtigen, jedoch keine kriminelle Handlung darstellen.

Rechtsrahmen und Zuständigkeit

Das OWiG bildet den rechtlichen Rahmen für Ordnungswidrigkeiten. Zuständig für die Verfolgung und Ahndung sind in der Regel Verwaltungsbehörden und Polizei. Gerichte werden erst im Falle eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheide involviert.

Beispiele für Ordnungswidrigkeiten

Häufige Ordnungswidrigkeiten sind Verkehrsverstöße, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Falschparken. Auch Verstöße gegen Umwelt- oder Lärmschutzauflagen fallen darunter.

Verfahren und Sanktionen

Das Verfahren beginnt mit der Feststellung der Ordnungswidrigkeit durch eine Behörde. Daraufhin kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Sanktionen umfassen Bußgelder, Verwarnungen und in einigen Fällen Fahrverbote. Im Gegensatz zu Straftaten gibt es keine Freiheitsstrafen für Ordnungswidrigkeiten.

Rechte der Betroffenen

Betroffene haben das Recht, gegen Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids erfolgen. Im Falle eines Einspruchs wird der Fall gerichtlich überprüft.

Zusammenfassung

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Rechtsverletzung, die durch Verwaltungsbehörden geahndet wird und in der Regel zu Bußgeldern führt. Sie umfasst hauptsächlich Verkehrs- und Umweltverstöße und wird durch das OWiG geregelt. Betroffene haben das Recht, gegen verhängte Bußgelder Einspruch zu erheben.

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