Presse Für Arbeitgeber
Fachbegriff Illustration

Unkündbarkeit

Definition

Unkündbarkeit bezieht sich auf einen besonderen Kündigungsschutz, der es dem Arbeitgeber erschwert oder unmöglich macht, das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers ordentlich zu kündigen. Dieser Schutz ist in bestimmten Tarifverträgen, wie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), verankert und gilt vor allem für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie für bestimmte Personengruppen wie Betriebsratsmitglieder, Schwangere und Schwerbehinderte.

Rechtlicher Rahmen und Voraussetzungen

Die Unkündbarkeit ist kein absoluter Schutz vor Kündigungen, sondern beschränkt sich in erster Linie auf ordentliche Kündigungen. So können Arbeitnehmer, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Jahre bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, gemäß § 34 TVöD nicht mehr ohne Weiteres ordentlich gekündigt werden. Dieser Schutz gilt jedoch nicht für außerordentliche Kündigungen, die weiterhin möglich bleiben, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie etwa bei grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers.

Ausnahmen und Grenzen

Trotz der Unkündbarkeit bleibt eine außerordentliche Kündigung, auch bekannt als fristlose Kündigung, unter bestimmten Umständen weiterhin möglich. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis erheblich stört oder betriebsbedingte Gründe vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen.

Anwendungsbereiche

Neben dem öffentlichen Dienst, wo Unkündbarkeit am häufigsten vorkommt, gibt es auch in anderen Bereichen besondere Kündigungsschutzregelungen. Beispiele hierfür sind der Kündigungsschutz für Schwangere, Mitglieder von Betriebsräten und Schwerbehinderte. Diese Regelungen dienen dazu, besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes zu bewahren.

Insgesamt bietet die Unkündbarkeit einen hohen Grad an Arbeitsplatzsicherheit, was insbesondere für langjährige Arbeitnehmer und Beamte von großer Bedeutung ist. Gleichzeitig stellt sie jedoch auch eine Herausforderung für die Flexibilität von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen dar, da personelle Anpassungen schwieriger umzusetzen sind.

Zurück zur Übersicht