Presse Für Arbeitgeber
Veröffentlicht am: 14.02.2024 | Bearbeitet am: 28.08.2024 | Autor: Pressestelle

Mehr Geld für Angestellte im Öffentlichen Dienst – 

in Ost und West

Von Gewerkschaften erkämpfte Tarifanpassungen im ÖD treten in Kraft

Erlangen, Februar 2024 – Zum 1. März treten die genau vor einem Jahr von den Gewerkschaften erkämpften Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst in Kraft (TVöD). Die Einkommen der Beschäftigten steigen damit ab März 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent; mindestens aber um 340 Euro brutto. Außerdem ist das zu Recht kritisierte Ost-West-Gefälle der Entgeltgruppen nun fast ausgeglichen.

Parallel zum TVöD ändern sich die Bezüge der Beamten. Diese können zwar nicht in Form von Streiks oder Tarifverhandlungen ihren Forderungen Nachdruck verleihen, doch obligatorisch richten sich die Beamtenbesoldungen nach den Ergebnissen der TVöD. Gemäß der Vereinbarungen der letzten Tarifrunde bedeuten die tatsächlichen Erhöhungen nun Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst, beim Bund und in Kommunen bei bis zu 16,9 Prozent mehr Gehalt ab März 2024.

Was im Bereich Entlohnung ganz still am Rande passierte, wird vor allem die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst aus den Neuen Bundesländern freuen: Das oft kritisierte Ost-West-Gefälle bei den einzelnen Entgeltgruppen ist mittlerweile nahezu ausgeglichen. Außer beim TVöD-L – also dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – gibt es keine Unterschiede mehr bei der Entlohnung in Ost und West. „Bei der Zusammenstellung der Entgelttabellen TVöD fiel uns auf, dass sich die Unterschiede in den Entgelten von Ost und West still und heimlich ausgeglichen haben“, erklärt Andreas Bogen, Geschäftsführer der Opportuno GmbH und einer der beiden Mitbegründer des Spezial-Stellenportals Jobs-beim-Staat.de. „Während überall nur die letzten Anpassungen der Entlohnung thematisiert wurden, möchten wir an dieser Stelle auch auf diese positive Entwicklung beim TVöD hinweisen.“

Übrigens: Einen Durchbruch gab es zum Jahresbeginn 2023 in der Arbeitszeitangleichung Ost und West. Seit dem 1. Januar 2023 sank die Ost-Arbeitszeit auf Westniveau. Damit wurde ein wesentliches Ziel der Gewerkschaft ver.di erreicht.

Sämtliche Tarifverträge im öffentlichen Dienst hat Jobs beim Staat unter folgendem Link zusammengefasst: jobs-beim-staat.de/tvoed.