Veröffentlicht am: 17.07.2023 | Bearbeitet am: 02.05.2024 | Autor: M. Bogen

13 typische Fehler beim Erstellen von Online-Stellenausschreibungen

Ohne Mitarbeiter*innen können Unternehmen nicht erfolgreich sein – weder in der freien Wirtschaft noch im öffentlichen Sektor. Jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin strebt danach, passende und motivierte Mitarbeitende zu finden und langfristig zu halten.

Doch: Das gestaltet sich heute schwieriger denn je. Denn Bewerber*innen mit guter Qualifizierung können sich ihren Brötchengeber aussuchen.

Oft kommen die Jobsuchenden mit ihren potentiell neuen Arbeitgeber*innen beim Lesen einer Stellenbeschreibung zum ersten Mal so richtig in Kontakt. Leider ist dieser erste Kontakt dann auch für viele schon wieder sehr ernüchternd. Schließlich gilt auch hier: Wie so oft im Leben zählt besonders der erste Eindruck.

Damit es dann auch der erwünschte Positive ist und Sie nicht Gefahr laufen, gleich wieder von den vielleicht neuen Mitarbeitenden „weggeklickt“ zu werden, sollten Sie beim Entwerfen Ihrer Online-Stellenausschreibung einige ärgerliche – aber leider typische – Fehler tunlichst vermeiden.

Um welche Fettnäpfchen es sich dabei genau handelt, erklären wir Ihnen in unserer Liste der 13 „Not To Dos“ beim Schreiben von digitalen Stellenanzeigen:

1. Nichtssagender Jobtitel – der „Killer“ für die Klickrate

Vermeiden Sie es unbedingt, das Kind NICHT beim Namen zu nennen. Der richtige Jobtitel spricht Bände. Andernfalls riskieren Sie, dass geeignete Bewerber überhaupt nicht weiterlesen. Der Jobtitel ist auch für den späteren Lebenslauf des/der Bewerbers*in wichtig. Und er stellt in Online-Stellenbörsen gewissermaßen die Visitenkarte dar.

Denn wenn Jobsuchende online nach Stellen suchen, wird ihnen zuerst der Jobtitel in der Ergebnisseite angezeigt. Nur wenn dieser überzeugt, Interesse weckt und die richtigen Schlagworte enthält, werden mögliche Mitarbeitende die Stellenanzeige überhaupt finden und zum Weiterlesen anklicken.

 Schlechtes Beispiel
Mitarbeiter (m/w/d), Sachbearbeiter (m/w/d), Kollege/-in


 Gutes Beispiel
Mitarbeiter (m/w/d) im Sekretariat, Sachbearbeiter (m/w/d) mit Buchhaltungskenntnissen für die Kämmerei, Empfangsmitarbeiter/in (m/w/d)

2. Text in Bilddateien – meist nur einmal schön anzusehen

Ihren ausformulierten Text in eine Bilddatei zu packen, ist leider ebenfalls keine kluge Entscheidung. Zum einen kann Ihre Stellenausschreibung nämlich dann von Suchmaschinen überhaupt nicht ausgelesen werden.

Das ist denkbar schlecht, denn nur bei korrektem Auslesen wird Ihre Stellenanzeige auch wie gewünscht in den Suchergebnissen angezeigt. Und zum anderen kann dieser „Text im Bild“ auch nicht gerätespezifisch formatiert werden. Die Folge: Ihr eingebetteter Text im Bild wird auf etlichen Geräten wie Tablet, Smartphone oder Breibild-Displays nicht korrekt – oder schlimmstenfalls überhaupt nicht – ausgegeben.

3. Interner Jargon – heißt zurecht so!

Es ist eigentlich ganz einfach, denn die goldene Regel in diesem Fall ist: Lassen Sie’s! Nutzen Sie nach Möglichkeit keine internen Bezeichnungen, Ausdrücke oder Kürzel wie "Sachbearbeiter (m/w/d) für das Referat BZ-KR".

Der Grund: Bewerber*innen, die mit Ihnen als Arbeitgeber*in zum ersten Mal in Kontakt kommen, können mit internem Jargon, typischem Verwaltungs- oder Beamtendeutsch im besten Fall einfach nichts anfangen. Im schlechtesten Fall schreckt es sie dagegen so richtig ab. Viele Jobsuchende werden sich daher ziemlich schnell der nächsten Anzeige widmen, die unmissverständlich und klar auszudrücken vermag, welche Position mit welcher Qualifikation in welcher Abteilung zu besetzen ist.

4. (Zu) kurze Beschreibungen – führen oft zu langen Gesichtern

Sind Sie noch von der Printwelt und den kurzen Chiffre-Anzeigenformaten beeinflusst? Dann neigen Sie womöglich noch immer dazu, Ihre Stellenbeschreibung äußerst knapp zu formulieren. Kein Wunder, denn in der Kürze liegt bekanntlich die textliche Würze – und es kostet weniger. Das ist leider: Falsch!

Für traditionelle Zeitungsinserate wurden für gewöhnlich Texte mit knappem Umfang und Informationsgehalt formuliert. In modernen Zeiten, in denen sich Jobsuchende hauptsächlich in der Online-Welt nach offenen Stellen umsehen, müssen Sie diese Print-Anzeigen-Regel aber in der Regel nicht mehr befolgen – ganz im Gegenteil! Denn ohne jegliche Mehrkosten können Sie alle relevanten und spannenden Informationen in Ihrer Stellenbeschreibung unterbringen, die Jobsuchende brauchen, um sich schon beim Lesen des Inserates für Sie zu entscheiden. Tun Sie es auch!

5. (Zu) lange Beschreibungen – vertreiben nicht nur faule Leser*innen

Aber Vorsicht: Auch zu lange Anzeigentexte sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Denn vor allem jüngere Jobsuchende halten Ausschau nach Ihrem Traumjob – nicht nach dem nächsten Bestseller-Roman. Für diese Bewerber*innen ermüdender, als sich auf der Suche nach den nötigen Informationen durch überflüssig lange und zudem oft noch belanglose Textabschnitte zu wühlen, die sich unnötig lang und völlig grundlos wie Kaugummi in die Länge ziehen beim Lesen. Merken Sie gerade selbst, oder?

Also beherzigen Sie den bewährten Ratschlag: So lang wie nötig, so knapp wie möglich!

6. Link kaputt – der absolute Super-Fail im Online-Anzeigen-Game

Mal Hand aufs Herz, wer kennt es nicht – auch aus anderen Online-Szenarien: Ein weiterer, sehr ärgerlicher Fauxpas im Online-Anzeigenkontext ist eine nicht funktionierende Verlinkung. Nicht nur muss Ihre digitale Stellenanzeige erreichbar sein. Auch der “Bewerben”-Button, so vorhanden, muss funktionieren.

Sehr ärgerlich vor allem auch deswegen, da an dieser Stelle die Interessenten wirklich ein für alle Mal vergrault werden können. Das belegen sogar zahlreiche Statistiken und Untersuchungen zum digitalen Userverhalten. Auch wenn Bewerber*innen Ihre Stellenausschreibung bis hierhin als so attraktiv befunden haben, dass sie sich gerne ein näheres Bild von Ihnen als Arbeitgeber*in machen würden, verliert ein Großteil bereits bei einem Klick in digitale Nirvana bereits das Interesse.

Darum: Stellen Sie sicher, dass Links auf Ihre Website und Ihr Bewerber-Managementsystem funktionieren. Gut zu wissen: Ihr Jobs-beim-Staat Team prüft bei der Anlage einer neuen Stellenanzeige, ob der Bewerberbutton funktioniert.

7. Nicht diskriminierungsfrei formulieren – neue Zeiten, neue Sitten!

Ok, wir geben es zu: Es ist wirklich ziemlich kompliziert – Tendenz zunehmend. Aber: Leider können Sie sich heute so schnell und unbemerkt wie nie zuvor beim Schreiben einer Stellenanzeige in Formulierungen verwickeln, die womöglich als diskriminierend gelten. Oder zumindest als solche wahrgenommen werden könn(t)en. Und dabei spielt es dann keine Rolle, dass es in den meisten Fällen gar nicht so gemeint war, wie es missverstanden wurde.

Naja. Es ist nun mal ein heikles Thema. Darum sollten Sie auch vor Veröffentlichung tunlichst sämtlichen Text Ihrer Stellenbeschreibung auf diskriminierungsfreie Formulierungen und Ausdrücke hin überprüfen (lassen). Am besten gleich von mehr als einem/r Kolleg*in.

Ach ja: Zu einem neutralen, diskriminierungsfreien Text gehört heute auf jeden Fall das korrekte Anwenden gendergerechter Schreibweisen, etwa durch das richtige Einsetzen von „m/w/d".

Tipp 
Geschlechtsspezifisch konnotierte Adjektive in Stellenanzeigen: Kann man beachten, muss man aber nicht!
Wer es ganz genau nimmt, kann zudem auch noch auf geschlechterspezifisch „konnotierte“ Wörter achten. So gelten eher gefühls- und kreativitätsbetonendende Adjektive als „weiblich konnotiert“, strukturgebende Wie-Worte gelten als eher „männlich“. Nötig ist das aber für den Erfolg Ihrer Stellenausschreibung in der Regel eher nicht.

8. Falsches Portal – der Erfolgskiller schlechthin

Ein weiterer ärgerlicher – da wirklich vermeidbarer Fehler – ist auch, das falsche Portal für die Schaltung zu wählen. Was nämlich bringt die beste Stellenanzeige, wenn sie von den „falschen“, da nicht dafür qualifizierten oder daran interessierten Suchenden gelesen wird? Genau: Rein gar nichts!

Das ist die harte, aber wahre Erkenntnis. Und die für die Schaltung investierten Euro könnten Sie genauso gut einfach auf die Straße werfen. Also: Überlegen Sie vorab gründlich, welche Zielgruppe Sie ansprechen möchten, was für Qualifizierungen für die Stelle notwendig sind und welches Portal dafür wirklich die passenden Leser und Nutzer vorweisen kann. Sie werden sehen: Genaues Zielen hilft!

Kleiner Tipp:

Sie möchten eine oder mehrere Stellen im öffentlichen Sektor besetzen? Dann sind Sie bei uns als dem führenden Portal für Jobs beim Staat genau richtig!

9. Keine Angaben zur Vergütung – wie Einkaufen ohne Preisschilder

Gerade im öffentlichen Sektor möchten Jobsuchende gerne von Beginn an wissen, mit welcher Vergütung sie rechnen können bzw. wie eine Stelle eingestuft ist. Bewerbungen schreiben heißt schließlich: Aufwand. Lohnt sich dieser überhaupt, wenn zum Schluss nicht mal annähernd das Gehalt angeboten wird, das man sich als Bewerber*in vorgestellt hat?

Nein, eben nicht. Darum stellen Sie sich mit Ihrer Stellenanzeige direkt selbst ins Abseits, wenn eine Vergütungsangabe schlichtweg fehlt. Spielen Sie also mit offenen Karten – auch in finanzieller Hinsicht.

10. Fehlende Ansprache externer Bewerber – so machen Sie sich selbst das Leben unnötig schwer

Der Fachkräftemangel ist auch im öffentlichen Sektor angekommen, nicht nur in der freien Wirtschaft. Daher: Prüfen Sie, ob auch Kandidaten in Frage kommen, die nicht explizit für den öffentlichen Dienst ausgebildet sind.

Denn auch für Quereinsteiger gibt es heute viele Möglichkeiten, bei Ihnen im öffentlichen Sektor beruflich Fuß zu fassen. Vermeiden Sie daher eingrenzende Formulierungen, die Ihren Bewerberkreis unnötig einschränken, wenn die Stelle dies nicht zwingend erfordert.

11. Keine Online-Bewerbung möglich – das Ziel vor Augen und doch unerreichbar?!

Eine Online-Stellenausschreibung “schreit” doch regelrecht nach einer Möglichkeit zur Online(!)-Bewerbung, richtig? Nichts ist für Online-User auf Jobsuche daher ärgerlicher, als nach stundenlangem Durchwühlen der Online-Jobbörsen für den eigentlichen Bewerbungsvorgang dann doch wieder zu Briefkuvert und Drucker greifen zu müssen.

Noch dazu ziehen Sie sich damit als Arbeitgeber*in selbst den Stiefel des Altbackenen über. Also bestimmt nicht die Außenwirkung, die Sie eigentlich vermitteln möchten, oder?

Deshalb: machen Sie es Bewerber*innen nicht unnötig schwer. Selbst wenn Sie kein Bewerber-Management-System haben, sollten Sie zumindest eine Bewerbung per E-Mail anbieten.

 Schon gewusst?
Bei Jobs-beim-Staat.de versehen wir Ihre Anzeige kostenlos mit einem “Bewerben”-Button, wenn Sie eine Bewerbung per E-Mail oder über Ihre Website anbieten.

12. Anpreisen von Benefits, die eigentlich keine sind – ist der Ruf erst ruiniert...

Mitarbeiter-Benefits sind gut und wichtig – auch im öffentlichen Sektor. Sie können sogar DEN ausschlaggebenden Unterschied ausmachen: Gewinnen Sie die neuen Mitarbeitenden für sich oder kann die Konkurrenz die besseren Benefits vorweisen?

Dieser Thematik sollten Sie unbedingt gebührende Aufmerksamkeit widmen. Vor allem ist es essenziell wichtig, wirklich mehrwertstiftende (!) Benefits auszumachen und anzubieten. Werfen Sie dazu gerne auch einen Blick auf unsere Liste mit 30 Ideen für tolle Mitarbeiter-Benefits für den öffentlichen Sektor. Ein No-Go wäre nämlich, lediglich vermeintliche Extra-Leistungen als Mitarbeiter-Benefits anzupreisen, obwohl diese heutzutage bereits als selbstverständlich gelten.

Also: Finger weg in der Stellenanzeige von Pseudo-Benefits wie Wasserflatrate, ergonomischem Arbeitsplatz oder kostenlosem Bürokaffee! Der gerade auf Social Media in letzter Zeit so vielgescholtene Obstkorb darf unserer Meinung nach dagegen aber gerne bleiben. Ein paar zusätzliche Vitamine haben schließlich noch niemandem geschadet, oder?

13. „Triste“ Beschreibung – das Interesse stirbt in der Textwüste

Versetzen Sie sich einmal in die Lage von Jobsuchenden: Stundenlang wühlen Sie sich durch Online-Portale, um Ihren Traumjob zu finden. Bei hunderten, optisch mehr oder weniger ähnlich gestalteten Stellenbeschreibungen fällt es irgendwann einfach unendlich schwer, noch den entscheidenden Unterschied auszumachen. Das Auge entscheidet bekanntlich mit! Diese Weisheit gilt auch im Falle der Online-Stellenanzeigen.

Schaffen Sie sich also bitte nicht Ihren eigenen Untergang durch einen Online-Auftritt in tristem Einheitslook, nichtssagenden Plattitüden und „grauen“ Textbausteinen. Betonen Sie stattdessen Ihre Einzigartigkeit und beschreiben Sie (zumindest ein wenig) bildhaft, worauf man sich als Arbeitnehmer*in bei Ihnen freuen kann. So erzeugen Sie ein positives „Employer Image“ und machen schon im Text Ihrer Anzeige Lust darauf, mehr über Sie, die Kolleg*innen und den Job zu erfahren.

Sie brauchen ein wenig Inspiration und Anleitung, wie sich ein solches Employer Branding auch als öffentlicher Arbeitgeber nutzen lässt? Praktischerweise haben wir auch hierzu eine „Do-it-Yourself-in 8-Stunden“-Anleitung erstellt. Ein Klick auf den Link lohnt sich!

Übrigens: Bei Jobs-beim-Staat.de kosten Anzeigen in Ihrem Design keinen Aufpreis.

Und jetzt? Ausprobieren und profitieren!

Die Online-Welt ist ein Online-Dschungel – vor allem für Jobsuchende. Denn diese müssen sich in der Hoffnung auf den ultimativen Traumjob mühsam durch diverse Portale wühlen. Es sei denn, sie suchen einen Traumjob im öffentlichen Sektor, dann reicht bekanntlich der Besuch von Jobs-beim-Staat.de völlig aus, um fündig zu werden. Doch auch bei uns ist die Konkurrenz mitunter groß.

Darum: Machen Sie ihnen als Arbeitgeber*in die Suche nicht unnötig schwer. Vermeiden Sie jegliche Fettnäpfchen, die den Bewerber*innen bereits zu Beginn der Kontaktaufnahme unangenehm aufstoßen. Finden Sie das richtige Maß an Textlänge und nötigem Informationsgehalt. Achten Sie vor allem auf funktionierende Links und ein ansprechendes Angebot an modernen Benefits. Dann sollten auch Sie schon bald Ihre neuen, genau passenden Kolleg*innen im Team begrüßen können.

Noch keine Anzeige auf Jobs-beim-Staat.de geschaltet? Dann wird es Zeit!

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