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Bundesbesoldungsordnung W — Professorenbesoldung Bund

5.525 € – 8.625 € Grundgehalt brutto / Monat
Professoren & Juniorprofessoren Gültig ab 1. März 2024
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Stand: 1. März 2024. Die dargestellten Grundgehaltssätze entsprechen den zuletzt verabschiedeten Werten aus dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), Anlage IV. Eine Anpassung für 2025/2026 ist noch nicht beschlossen worden. Maßgeblich ist stets der aktuelle Wortlaut des BBesG.

Die Bundesbesoldungsordnung W (BesO W) regelt die Grundgehälter von Professorinnen und Professoren im Bundesdienst — also an Bundeswehrhochschulen, an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und an weiteren Bundeseinrichtungen. W 1 ist ein Festgehalt (Juniorprofessor), W 2 und W 3 haben je 3 Grundgehaltsstufen. Hinzu kommen individuell verhandelbare Leistungsbezüge, die das Grundgehalt deutlich übersteigen können.

Gehaltstabelle BesO W Bund — Übersicht

Gruppe Grundgehalt monatlich
W 1 5.525 €
W 2 3 Stufen 6.813 €7.589 €
W 3 3 Stufen 7.589 €8.625 €
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W 1 ist ein Festgehalt ohne Stufensystem. W 2 und W 3 haben je 3 Grundgehaltsstufen — der Stufenaufstieg richtet sich nach der Dienstzeit in der jeweiligen Gruppe. Zusätzlich können Professoren individuelle Leistungsbezüge erhalten, die gesondert verhandelt werden und nicht in dieser Tabelle enthalten sind. Keine Jahressonderzahlung.

Besoldungsgruppe W 2 — Grundgehalt nach Stufen

Stufe Monatlich
Stufe 16.813 €
Stufe 27.201 €
Stufe 37.589 €

Besoldungsgruppe W 3 — Grundgehalt nach Stufen

Stufe Monatlich
Stufe 17.589 €
Stufe 28.107 €
Stufe 38.625 €
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W 3 Stufe 1 entspricht dem Endgehalt von W 2 Stufe 3 (7.589 €). Ein Wechsel von W 2 in W 3 bedeutet also nicht automatisch eine Gehaltserhöhung — entscheidend sind die individuell verhandelten Leistungsbezüge.

Was ist die Bundesbesoldungsordnung W?

Die Bundesbesoldungsordnung W löste 2002 die alte Besoldungsordnung C für Professoren ab. Sie gilt für Professorinnen und Professoren an Bundeseinrichtungen (z. B. Bundeswehrhochschulen, Universität der Bundeswehr, Universität Speyer) und ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.

Im Gegensatz zur BesO A und BesO R enthält das W-System nur 3 Gruppen — und die eigentliche Differenzierung erfolgt nicht primär über Grundgehaltsstufen, sondern über individuelle Leistungsbezüge.

Eckdaten BesO W Bund

  • check_circle3 Gruppen: W 1 (Festgehalt), W 2 (3 Stufen), W 3 (3 Stufen)
  • check_circleLeistungsbezüge obendrauf — verhandelbar bei Berufung
  • check_circleKeine JSZ — kein Weihnachtsgeld
  • check_circleRechtsgrundlage: BBesG §§ 32–34, Anlage II und IV

Das Leistungsbezüge-System: Warum das Grundgehalt nur ein Teil ist

Das zentrale Merkmal der W-Besoldung ist, dass das Grundgehalt bewusst niedrig gehalten wird — und durch individuelle, verhandelbare Leistungsbezüge ergänzt wird. Diese Leistungsbezüge können das Grundgehalt erheblich übersteigen und sind nicht gesetzlich fixiert.

Berufungsbezüge

Werden bei der Berufung auf eine Professur verhandelt. Ziel: Bewerber von Rufen an andere Hochschulen überzeugen oder zurückhalten.

Bleibebezüge

Werden gewährt, wenn ein Professor einen externen Ruf erhält. Hochschule kann Gegenzusagen machen, um die Person zu halten.

Leistungsbezüge

Basieren auf Leistungskriterien (Forschungsleistung, Lehre, Drittmittel). Können befristet oder unbefristet gewährt werden.

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Leistungsbezüge sind nicht öffentlich und variieren stark je nach Hochschule, Fachgebiet und Verhandlungsgeschick. Für konkrete Gehaltserwartungen bei einer Berufung sollte man Erfahrungswerte im jeweiligen Fach einholen.

W 1, W 2, W 3 im Vergleich — Karrierewege an Hochschulen

W 1 — Juniorprofessor

Das Eingangsamt für den Hochschullehrernachwuchs. W 1 entspricht einer befristeten Stelle mit einer Regelzeit von 6 Jahren (3 + 3 Jahre mit Zwischenevaluation). Seit der Reform 2019 gibt es den Tenure Track: bei positiver Evaluation kann eine W-1-Stelle direkt in eine unbefristete W-2- oder W-3-Professur umgewandelt werden. Das Grundgehalt von 5.525 € ist ein Festgehalt ohne Stufensystem.

W 2 — Professor (FH oder Universität)

Die Regelgruppe bei einer Erstberufung auf eine Professur. W 2 gilt sowohl für Fachhochschulen (FH/HAW) als auch für Universitäten. Das Grundgehalt hat 3 Stufen (6.813 € – 7.589 €); der Stufenaufstieg richtet sich nach der Dienstzeit in W 2. Zusätzlich werden bei Berufung Leistungsbezüge verhandelt.

W 3 — Professor an Universität

Die höchste Besoldungsgruppe der BesO W, in der Regel für Professuren an Universitäten mit höheren Anforderungsprofilen (z. B. Lehrstuhlprofessuren). Das Grundgehalt hat 3 Stufen (7.589 € – 8.625 €). Da W 3 Stufe 1 dem Endgehalt W 2 Stufe 3 entspricht, ist die Grundgehaltsdifferenz bei niedrigem Dienstalter gering — die Unterschiede manifestieren sich vor allem in den Leistungsbezügen.

Häufige Fragen zur Professorenbesoldung

Erhalten Professoren Weihnachtsgeld?

Nein. Professorinnen und Professoren im Bundesdienst erhalten keine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld). Das Jahresgehalt entspricht exakt 12 × dem monatlichen Grundgehalt, zuzüglich etwaiger Leistungsbezüge.

Gilt die BesO W des Bundes für alle Professoren in Deutschland?

Nein. Die Bundesbesoldungsordnung W gilt nur für Professoren an Bundeseinrichtungen. Der Großteil aller Professoren in Deutschland ist an Landesuniversitäten und -fachhochschulen tätig und wird nach Landes-W-Besoldungsgesetzen besoldet. Diese sind ähnlich aufgebaut, die genauen Beträge unterscheiden sich aber je nach Bundesland.

Wie hoch sind Leistungsbezüge in der Praxis?

Das ist stark fachabhängig. In MINT-Fächern und Wirtschaftswissenschaften mit hoher Industrie-Konkurrenz können Berufungsbezüge das Grundgehalt verdoppeln oder übersteigen. In geisteswissenschaftlichen Fächern sind sie oft deutlich niedriger. Es gibt keine gesetzliche Deckelung nach oben.

Was unterscheidet die W-Besoldung von der alten C-Besoldung?

Die frühere Besoldungsordnung C (C 1–C 4) enthielt automatische Gehaltserhöhungen durch ein Stufensystem — unabhängig von Leistung. Die W-Besoldung ersetzte dieses System ab 2002 durch ein leistungsorientiertes Modell mit niedrigem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen. Bestandsprofessoren mit C-Besoldung genießen Bestandsschutz.

Bekommen Bundesuniversitätsprofessoren Pension?

Ja. Professoren im Bundesdienst werden als Beamte auf Lebenszeit (W 2, W 3) oder auf Zeit (W 1) eingesetzt und erhalten entsprechende Pensionsansprüche. W-1-Juniorprofessoren (auf Zeit) erwerben Pensionsanwartschaften nur, wenn sie später in ein unbefristetes Beamtenverhältnis wechseln.

Quellenangabe: Grundgehaltssätze gemäß Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), Anlage IV, in der Fassung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 (BBVAnpG 2023/2024), gültig ab 1. März 2024. Leistungsbezüge sind individuell verhandelt und nicht in den Tabellenwerten enthalten. Angaben ohne Gewähr.