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Entgeltgruppe E 1 TV-L

2.534 € – 2.730 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. April 2026

TV-L steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. E 1 steht für Entgeltgruppe – die Einstufung richtet sich nach der für die Stelle erforderlichen Qualifikation.

Einfachste Hilfstätigkeiten ohne besondere Vorkenntnisse oder Fertigkeiten. E 1 ist die unterste Entgeltgruppe im TV-L und umfasst Arbeiten, die nach kurzer Einarbeitung selbständig ausgeführt werden können.

JSZ

87,43 %

Jahres­sonderzahlung

Stufen

5

Stufe 2–6

Gültig ab

Apr. 2026

TV-L

Gehaltstabelle E 1 TV-L

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 2 Einstieg2.534 €
32.623 € / Jahr
Stufe 32.565 €
33.023 € / Jahr
Stufe 42.602 €
33.499 € / Jahr
Stufe 52.639 €
33.975 € / Jahr
Stufe 62.730 €
35.147 € / Jahr
info

Einstellungen in E 1 erfolgen zwingend in Stufe 2 (§ 16 Abs. 4 TV-L). Die Jahressonderzahlung (87,43 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung E 1 TV-L

Stufe 2
2.534 €
Stufe 3
2.565 €
Stufe 4
2.602 €
Stufe 5
2.639 €
Stufe 6
2.730 €

Gehaltssteigerung von der untersten zur höchsten Stufe: +7.7 % (+196 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 1 TV-L

Einfachste Hilfstätigkeiten ohne besondere Vorkenntnisse oder Fertigkeiten. E 1 ist die unterste Entgeltgruppe im TV-L und umfasst Arbeiten, die nach kurzer Einarbeitung selbständig ausgeführt werden können.

E 1 ist die unterste Entgeltgruppe. Darüber liegt E 2, die einfache Tätigkeiten mit etwas mehr Kenntnissen oder Fertigkeiten umfasst.

Vergleich mit benachbarten Entgeltgruppen TV-L

Entgeltgruppe höchste Stufe
E 1Diese Seite2.730 €
E 2TV-L3.386 €
E 2ÜTV-L3.386 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.