'TV-V' steht für 'Tarifvertrag Öffentlicher Dienst - Versorgungsbetriebe'. Die Abkürzung 'E 3' steht für Entgeltgruppe 3. Die Entgeltgruppe hängt von der Qualifikation ab, die für die Stelle erforderlich ist.
Entgeltgruppe E 3 gilt typischerweise für angelernte oder ungelernte Beschäftigte, vergleichbar mit dem einfachen Dienst bei Beamten.
Laut TV-V 2025 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe E 3 im Bereich €3.057 - €3.607, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer.
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben der Energie- und/oder Wasserversorgung, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehören.