Presse Für Arbeitgeber
Veröffentlicht am: 03.07.2025 | Bearbeitet am: 14.07.2025 | Autor: A. Bogen

Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst? Ein Karrierevergleich  

Sie spielen mit dem Gedanken, im öffentlichen Dienst durchzustarten – sind sich aber unsicher, ob eine Verbeamtung oder ein Angestelltenverhältnis besser zu Ihnen passt? Dann stehen Sie vor einer der zentralen Entscheidungen für Ihre berufliche Zukunft.  

Beide Wege führen zu sicheren Jobs mit Sinn und Perspektive – unterscheiden sich aber in wichtigen Punkten: bei Vergütung, Altersvorsorge, Flexibilität und Karriereverlauf. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es ankommt – und welcher Weg zu Ihrem Lebensmodell passt.  

Beamtenstatus vs. Angestelltenverhältnis: Was ist der Unterschied im öffentlichen Dienst?

Im öffentlichen Dienst gibt es zwei grundlegend verschiedene Beschäftigungsformen: die Verbeamtung und das Angestelltenverhältnis. Beide bringen unterschiedliche Rechte, Pflichten und Rahmenbedingungen mit sich. Um die richtige Wahl treffen zu können, lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Unterschiede. 

Beamte im öffentlichen Dienst

Beamte werden nach festen Besoldungsgruppen bezahlt, die in sogenannten Besoldungstabellen geregelt sind. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat. Sie werden nicht „angestellt“, sondern „ernannt“ – mit besonderen Pflichten und Rechten. Dazu gehört etwa die Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn und ein Streikverbot. Im Gegenzug verpflichtet sich der Staat zur lebenslangen Versorgung, etwa durch eine Pension statt einer gesetzlichen Rente. Einmal verbeamtet, genießen sie eine besonders hohe Sicherheit – beruflich wie finanziell.

Angestellte im öffentlichen Dienst

Angestellte hingegen arbeiten auf Grundlage eines Tarifvertrags – zum Beispiel dem TVöD (für Bund und Kommunen) oder dem TV-L (für Landesverwaltungen). Sie schließen einen regulären Arbeitsvertrag ab, zahlen in die gesetzliche Sozialversicherung ein und haben Anspruch auf Leistungen wie gesetzliche Rente oder Arbeitslosengeld. Im Gegensatz zu Beamten dürfen Angestellte streiken, sich gewerkschaftlich organisieren und von flexibleren Arbeitsmodellen profitieren.

Was verdient man im Staatsdienst – und was bleibt unterm Strich?

Die Bezahlung im öffentlichen Dienst richtet sich bei Angestellten nach Tarifverträgen. Ein IT-Spezialist bei einer Landesbehörde startet beispielsweise in Entgeltgruppe E11 mit rund 3.800 Euro brutto monatlich. Mit zunehmender Berufserfahrung kann das Gehalt auf über 5.000 Euro steigen. Allerdings werden davon Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen – der Nettoanteil fällt entsprechend geringer aus.

Beamte erhalten eine gesetzlich geregelte Besoldung, etwa nach der A-Besoldungstabelle. Ein verbeamteter Lehrer im gehobenen Dienst, eingruppiert in A12, hat ein ähnliches Bruttogehalt – zahlt aber weder Renten- noch Arbeitslosenversicherung und profitiert von einer staatlichen Beihilfe bei der Krankenversicherung. Dadurch bleibt netto oft deutlich mehr übrig. Rechenbeispiele zeigen: Die monatliche Differenz kann je nach Lebenssituation mehrere Hundert Euro betragen.

Im Ruhestand wird dieser Unterschied noch spürbarer: Während Tarifbeschäftigte auf eine gesetzliche Rente und eine Zusatzversorgung zugreifen, erhalten Beamte eine staatliche Pension – oft 60 bis über 70 Prozent ihres letzten Bruttogehalts. Ein Polizeibeamter mit 40 Dienstjahren kann so im Alter mehrere Hundert Euro mehr erhalten als ein vergleichbarer Angestellter.

Beamte verdienen auf dem Papier oft ähnlich wie Angestellte – netto und im Alter aber meist etwas mehr. 

Sicherheit, Kündigungsschutz und Karriereverlauf

Ein zentrales Argument für den Beamtenstatus ist die Unkündbarkeit nach Verbeamtung auf Lebenszeit. Für Lehrer, Richter oder Finanzbeamte bedeutet das eine einmalige Absicherung – vor allem in unsicheren Zeiten. Angestellte im öffentlichen Dienst genießen ebenfalls einen starken Kündigungsschutz, besonders mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Allerdings besteht ein theoretisches Risiko betriebsbedingter Kündigungen – etwa bei Strukturreformen oder Privatisierungen.

Karrieretechnisch verlaufen Beamtenlaufbahnen in festen Bahnen. Ein Regierungssekretär beim Auswärtigen Amt oder ein technischer Beamter bei der Bundesnetzagentur steigt nach klaren Vorgaben auf – abhängig von Dienstzeit, Leistung und verfügbaren Stellen. Bei Angestellten, etwa einer Sachbearbeiterin in einer Kreisverwaltung, sind Aufstiege oft flexibler – etwa durch Bewerbung auf höherwertige Stellen, Weiterbildungen oder projektbezogene Verantwortung.

Wer langfristige Jobsicherheit und planbare Aufstiegsmöglichkeiten sucht, ist mit einer Verbeamtung gut beraten – Angestellte profitieren hingegen von mehr Eigeninitiative und Flexibilität beim Aufstieg. Ergänzend dazu bietet auch dieser Überblick weitere Informationen zu den Unterschieden bei Sicherheit und Gehalt.

Wie flexibel ist der Staatsdienst?

Die Flexibilität ist ein weiterer Unterschied zwischen beiden Beschäftigungsformen. Wer im öffentlichen Dienst als Verwaltungsfachangestellter arbeitet, kann sich intern auf andere Positionen bewerben, seine Arbeitszeit anpassen oder in Teilzeit gehen. Auch Homeoffice-Regelungen haben sich inzwischen weit etabliert – besonders in Bereichen wie IT, Finanzen oder Personal.

Bei Beamten hängt die Flexibilität stärker vom Dienstherrn ab. Ein Studienrat kann zum Beispiel nicht einfach das Bundesland wechseln, ohne dass eine Versetzungsvereinbarung erfolgt. Ebenso unterliegt ein Zollbeamter im Außendienst gegebenenfalls einer Mobilitätsverpflichtung, wenn der Bedarf es erfordert. Das heißt: Beamte müssen bereit sein, sich versetzen zu lassen – was mit Familie oder Immobilieneigentum manchmal schwer vereinbar ist.

Beamte unterliegen häufig strengeren Regeln bei Mobilität und Nebentätigkeiten – Angestellte haben hier meist mehr Spielraum, besonders bei Standortwechseln und Arbeitszeitmodellen. 

Für wen eignet sich was? Empfehlungen zur Karriereentscheidung im ÖD

Die Wahl zwischen Beamtenstatus und Angestelltenverhältnis hängt stark von Ihrer Lebenssituation, Ihren beruflichen Zielen und persönlichen Werten ab. Folgende Orientierungen können bei der Entscheidung helfen:

  • Für Sicherheitsorientierte mit langfristiger Karriereplanung profitieren vom Beamtenstatus – etwa im Bildungsbereich, bei Polizei oder Finanzverwaltung, mit stabilem Berufsweg und verlässlicher Altersvorsorge.
  • Familienmenschen mit Fokus auf Planbarkeit und Absicherung schätzen die Unkündbarkeit und die attraktiven Pensionsregelungen bei Verbeamtung.
  • Flexibilitätssuchende und Veränderungsbereite fühlen sich im Angestelltenverhältnis wohler – zum Beispiel in IT, Projektarbeit oder dynamischen Rollen mit mehr Wechselmöglichkeiten.
  • Quereinsteiger und ältere Berufstätige finden als Angestellte leichter Zugang – die Einstiegshürden sind niedriger, Wege vielfältiger.
  • Berufsanfänger können als Tarifbeschäftigte starten – etwa im Schuldienst oder der Justiz – und später eine Verbeamtung anstreben. 

Zwei Wege – eine bewusste Entscheidung

Beide Karrierewege im öffentlichen Dienst bieten attraktive Perspektiven, aber mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Wer Sicherheit, klare Strukturen und eine verlässliche Altersvorsorge sucht, ist mit der Verbeamtung gut aufgehoben. Wer hingegen Flexibilität, Entwicklungsspielräume und weniger formale Hürden bevorzugt, findet im Angestelltenverhältnis die bessere Wahl. Am Ende kommt es darauf an, welcher Weg besser zu Ihrer Lebensrealität und Ihren beruflichen Zielen passt. 

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