Presse Für Arbeitgeber
Veröffentlicht am: 15.12.2025 | Bearbeitet am: 15.12.2025 | Autor: A. Bogen

Arbeitsmodelle im öffentlichen Dienst: Der große Vergleich von Teilzeit bis Sabbatical

Wer an Arbeit im öffentlichen Dienst denkt, hat oft noch das Bild der starren Stempeluhr und unverrückbarer Präsenzzeiten im Kopf. Doch dieses Bild wackelt. Im Wettbewerb um die besten Fachkräfte hat der Staat als Arbeitgeber massiv aufgerüstet. Die Realität in vielen Behörden ist heute überraschend modern: Wo die freie Wirtschaft oft mit Obstkörben und Kicker-Tischen wirbt, punktet der öffentliche Dienst mit verbrieften Rechten auf Flexibilität.

Ob Sie kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen, eine Weltreise planen oder einfach Ihre Karriere anders takten wollen als im klassischen „9-to-5“ – für fast jede Lebensphase gibt es ein passendes Arbeitszeitmodell. Der Haken daran? Die Möglichkeiten verstecken sich oft tief in Tarifverträgen (TVöD) und Beamtengesetzen. Was für den einen ein Rechtsanspruch ist, ist für den anderen reine Ermessenssache – abhängig von dienstlichen Belangen und den jeweils geltenden Regelungen.

Damit Sie sich im Dschungel der Paragrafen nicht verlieren, schafft die folgende Übersicht Klarheit. Wir haben die gängigsten Arbeitsmodelle im öffentlichen Dienst für Sie entschlüsselt und direkt verglichen: Was steht Ihnen zu, was kostet es Sie finanziell – und welches Modell passt zu Ihrer aktuellen Lebenssituation?

Gleitzeit: Flexibilität, die im Alltag spürbar wird

Gleitzeit ist im öffentlichen Dienst nicht mehr nur ein nettes Extra, sondern das Standardinstrument für Ihre Work-Life-Balance. Sie ersetzt die starre Stechuhr durch ein System mit Spielraum: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit können individuell angepasst werden – etwa um dem Stau zu entkommen oder am Nachmittag Sport zu treiben. Die sogenannte Kernarbeitszeit garantiert Erreichbarkeit im Team, während die sogenannte Funktionszeit maximale Freiheit erlaubt, solange der Betrieb funktioniert. Besonders praktisch: Gleitzeit kostet weder Gehalt noch braucht es einen Antrag – in vielen Behörden gilt sie automatisch und ergänzt die regelmäßig festgelegten Regelungen zur wöchentlichen Arbeitszeit, die für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach Tarifvertrag oder Gesetzeslage maßgeblich sind.

Praxisnahe Fragen und Antworten:

Wer kann Gleitzeit nutzen?

Grundsätzlich steht Gleitzeit allen Beschäftigten offen – vorausgesetzt, es existiert eine entsprechende Dienstvereinbarung in der jeweiligen Einrichtung. In vielen Behörden ist Gleitzeit längst Standard.

Was regelt die Arbeitszeiten?

Rechtsgrundlage ist § 7 der Arbeitszeitverordnung (AZV) für Beamte sowie ergänzende Dienstvereinbarungen für alle Beschäftigten. Diese regeln Rahmenzeit, Kernzeit und Funktionszeit.

Braucht es dafür einen Antrag?

Nein, ein Antrag ist in der Regel nicht erforderlich. Gleitzeit wird flächendeckend eingeführt und gilt automatisch – außer in Arbeitsbereichen mit festen Dienstzeiten.

Gibt es finanzielle Unterschiede?

Nein, da weder die wöchentliche Arbeitszeit noch das Beschäftigungsvolumen reduziert werden, bleibt das Gehalt vollständig erhalten.

Tipp: Informieren Sie sich über die genaue Ausgestaltung der Funktionszeit – sie bietet häufig mehr Freiheit, als auf den ersten Blick erkennbar ist.

Teilzeit: Wenn das Leben nach mehr Raum verlangt

Wenn das Leben dazwischenkommt – sei es durch Kinder, Pflege oder den Wunsch nach Entschleunigung –, ist Teilzeit im öffentlichen Dienst ein Rettungsanker. Anders als in der freien Wirtschaft ist der Antrag nicht nur möglich, sondern durchsetzbar: Ein Rechtsanspruch besteht, und der Dienstherr darf nur bei zwingenden dienstlichen Gründen ablehnen. Doch die Entscheidung sollte wohlüberlegt sein. Teilzeit schafft Zeit, schmälert aber auch die spätere Altersversorgung. Wer reduziert arbeitet, sammelt weniger Rentenpunkte oder verringert seinen Pensionsanspruch. Vollzeitnahe Teilzeit – etwa mit 30 oder 35 Wochenstunden – bietet hier einen guten Kompromiss.

Praxisnahe Fragen und Antworten:

Wer kann Teilzeit beantragen?

Teilzeit steht allen Beschäftigten offen – sowohl Tarifbeschäftigten als auch Beamten. Auch Führungskräfte können unter bestimmten Bedingungen reduzieren.

Was ist die rechtliche Grundlage?

Für Tarifbeschäftigte regelt § 11 TVöD den Anspruch, für Beamte § 91 BBG. Beide Vorschriften gewähren grundsätzlich ein Recht auf Teilzeit, wenn keine zwingenden Gründe dagegensprechen.

Ist die Genehmigung sicher?

Jein – in der Regel muss der Antrag bewilligt werden, solange keine gravierenden dienstlichen Belange entgegenstehen. Ablehnungen sind nur im Ausnahmefall zulässig und müssen gut begründet sein.

Was passiert mit dem Gehalt?

Das Gehalt reduziert sich anteilig zur vereinbarten Arbeitszeit. Auch Renten- beziehungsweise Pensionsansprüche fallen entsprechend niedriger aus, was sich langfristig bemerkbar macht.

Tipp: Eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 bis 35 Stunden kann den Alltag spürbar entlasten, ohne große finanzielle Nachteile zu verursachen.

Jobsharing: Verantwortung teilen – und gewinnen

Jobsharing – oft auch „Top-Sharing“ genannt – ist der Geheimtipp für ambitionierte Beschäftigte, die Verantwortung übernehmen wollen, aber keine klassische 40-Stunden-Woche stemmen können oder wollen. Zwei Personen teilen sich eine Stelle – nicht nur räumlich, sondern auch inhaltlich. Führung in Teilzeit? Genau das wird dadurch möglich, da die regelmäßige Arbeitszeit flexibel auf beide verteilt wird. Die Herausforderung liegt in der Abstimmung: Nur wer Vertrauen und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringt, wird im Tandem erfolgreich sein. Dafür winkt die seltene Chance, anspruchsvolle Positionen zu besetzen, ohne sich zu überlasten – ein Modell, das im öffentlichen Dienst zunehmend in Tarifvertrag und internen Regelungen berücksichtigt wird.

Praxisnahe Fragen und Antworten:

Für wen ist Jobsharing geeignet?

Für Beschäftigte, die Führungsverantwortung oder komplexe Aufgaben übernehmen möchten, aber dies aus familiären, gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in Vollzeit tun können.

Was ist die rechtliche Basis?

§ 13 TzBfG bietet die Grundlage für geteilte Arbeitsplätze. Zusätzlich greifen interne Dienstvereinbarungen und Regelungen nach dem BGleiG, insbesondere zur Förderung von Chancengleichheit.

Wird der Antrag immer genehmigt?

Nein. Jobsharing erfordert die Zustimmung der Dienststelle und hängt stark davon ab, ob ein geeignetes Tandem gebildet werden kann. Ein Anspruch besteht nicht.

Wie funktioniert die Bezahlung?

Beide Personen erhalten ein Gehalt entsprechend ihres jeweiligen Beschäftigungsumfangs. Führungszulagen oder Zuschläge können anteilig aufgeteilt werden.

Tipp: Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Partner und der Führungskraft, wie Zuständigkeiten, Entscheidungen und Erfolge aufgeteilt werden – so entstehen klare Spielregeln und Vertrauen.

Sabbatical: Aussteigen auf Zeit – mit Rückfahrschein

Viele träumen davon: Eine Weltreise, ein Sabbatjahr, ein Hausbau ohne Baustress – aber ohne Bruch in der beruflichen Laufbahn. Im öffentlichen Dienst ist das möglich, dank des sogenannten Ansparmodells. Sie arbeiten mehrere Jahre Vollzeit, beziehen dabei aber ein Teilzeitgehalt. Die Differenz wird angespart und finanziert später Ihre Auszeit. Das Entscheidende: Während der Freistellung bleiben Sie vollständig sozialversichert – inklusive Krankenversicherung und Beihilfe. Das Sabbatical gilt daher als die sicherste Art, auf Zeit auszusteigen. Aber: Ohne Planung geht es nicht. Vom Antrag bis zum Start vergehen meist zwei bis sechs Jahre.

Praxisnahe Fragen und Antworten:

Wer kann ein Sabbatical beantragen?

In der Regel Beamte, je nach Bundesland und Dienststelle teils auch Tarifbeschäftigte. Voraussetzung ist eine langfristige Personalplanung.

Wo ist das geregelt?

Die Grundlagen können in § 11 TVöD (für Tarifkräfte), § 91 BBG (für Beamte) und § 9 AZV (Arbeitszeitverordnung) angesprochen sein – ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht automatisch.

Braucht es Vorlauf?

Ja. Die Planung beginnt oft Jahre vor der Freistellung, da zunächst Gehalt angespart wird, um die Auszeit zu finanzieren. Die Ansparphase beträgt meist zwei bis fünf Jahre.

Wie wirkt sich das finanziell aus?

Während der gesamten Laufzeit – also in Anspar- und Freistellungsphase – erhalten Sie ein gleichmäßig reduziertes Gehalt. Sozialversicherungen und Beihilfe laufen durchgehend weiter.

Tipp: Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Personalstelle, ob und wie Sabbaticals möglich sind – und achten Sie auf individuelle Fristen und Auflagen Ihrer Behörde.

Mobiles Arbeiten: Flexibel, aber mit Verantwortung

Was früher undenkbar war, ist heute vielerorts Alltag: Mobiles Arbeiten im öffentlichen Dienst ist angekommen. In vielen Behörden sind inzwischen 40 Prozent Homeoffice oder Wechselmodelle etabliert – geregelt durch Dienstvereinbarungen. Das spart Pendelzeit und schafft Ruhe für konzentriertes Arbeiten. Doch die Freiheit hat ihre Regeln. Die Gefahr der Unsichtbarkeit ist real: Wer dauerhaft zu Hause bleibt, riskiert, bei Projekten übersehen zu werden. Präsenz bleibt wichtig. Und: Wer mobil arbeitet, muss klären, ob es sich um „Telearbeit“ (mit Büroausstattung) oder „mobiles Arbeiten“ (mit privatem Laptop) handelt.

Praxisnahe Fragen und Antworten:

Wer darf mobil arbeiten?

Im Grunde alle Beschäftigten, deren Aufgaben keine ständige Präsenz erfordern. Voraussetzung ist meist eine Vereinbarung mit der Führungskraft oder Personalstelle.

Was regelt das Modell?

Die rechtliche Grundlage ergibt sich in der Regel aus Dienstvereinbarungen und ergänzend § 16a BGleiG. Dieser verpflichtet Dienststellen zur Förderung flexibler Arbeit im Sinne der Gleichstellung – er schafft aber keinen Einzelanspruch.

Gibt es einen Rechtsanspruch?

Nein. Mobiles Arbeiten ist eine freiwillige Regelung der Behörde. Es kann gewährt, aber auch eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden.

Was ist mit der Ausstattung?

Bei Telearbeit muss die Behörde das nötige Equipment stellen. Beim mobilen Arbeiten außerhalb des festen Arbeitsplatzes wird oft auf private Geräte zurückgegriffen.

Tipp: Achten Sie auf klare Regelungen zur Erreichbarkeit und Datenschutz – und vermeiden Sie Isolation durch gezielte Präsenzzeiten im Büro.

Altersteilzeit: Ruhestand auf Raten

Altersteilzeit ist der klassische „Golden Handshake“ des öffentlichen Dienstes – und für viele eine attraktive Brücke zwischen Arbeitsleben und Ruhestand. Beschäftigte ab Mitte 50 reduzieren ihre regelmäßige Arbeitszeit, erhalten aber durch Zuschläge weiterhin rund 85 bis 90 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts. Besonders beliebt ist das sogenannte Blockmodell: Zuerst wird in Vollzeit weitergearbeitet, danach folgt eine vollständige Freistellung bei laufender Zahlung. Doch aufgepasst: Altersteilzeit ist kein Recht, sondern abhängig von Haushaltsmitteln, dienstlichen Belangen und den jeweiligen Regelungen im Tarifvertrag oder für Beamte im Bund. Wer sie nutzen will, sollte sich frühzeitig kümmern.

Praxisnahe Fragen und Antworten:

Wer hat Zugang zur Altersteilzeit?

Beschäftigte ab dem 55. Lebensjahr – sowohl Beamte als auch Tarifkräfte –, wenn es entsprechende Vereinbarungen gibt und Haushaltsmittel bereitstehen.

Was regelt das?

Für Beamte: § 93 BBG. Für Tarifbeschäftigte: Der frühere TV FlexAZ, der jedoch ausgelaufen ist. Heute gelten ausschließlich interne oder länderspezifische Regelungen.

Gibt es einen Anspruch?

Nein. Die Gewährung erfolgt freiwillig durch die Dienststelle, oft im Rahmen begrenzter Jahreskontingente oder Quoten.

Wie hoch ist das Einkommen?

In der Regel liegt es bei etwa 85 bis 90 Prozent des vorherigen Nettogehalts – bedingt durch staatliche Zuschläge zur reduzierten Arbeitszeit.

Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten – viele Behörden vergeben Altersteilzeitplätze nach dem Prinzip „first come, first served“. 

Überblick: Arbeitsmodelle im öffentlichen Dienst 

Überblick Tabelle Arbeitsmodelle im öffentlichen Dienst

Passen Sie den Job Ihrem Leben an

Der öffentliche Dienst ist starrer als Start-ups? Ein Vorurteil. Die hier gezeigten Modelle bieten oft mehr Rechtssicherheit und Vielfalt als die freie Wirtschaft. Doch diese Flexibilität kommt nicht von allein: Sie müssen Ihre Rechte kennen und einfordern. Fragen Sie sich ehrlich: Was brauche ich in meiner aktuellen Lebensphase? Ist es Geld, Zeit oder Sicherheit? Nutzen Sie die Instrumente, die Ihnen der Tarifvertrag oder das Gesetz bietet – es ist Ihr gutes Recht, Arbeit so zu gestalten, dass sie in Ihr Leben passt.

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