Durch die gläserne Decke: So gelingt der Aufstieg in den gehobenen Dienst
Im Beamtenverhältnis führt hohe Leistung allein nicht automatisch zur Beförderung. Wer die formale Laufbahnbefähigung nicht besitzt, stößt früher oder später an eine unsichtbare Grenze. Anders als in der Privatwirtschaft, wo Arbeitnehmer ihre Karrierewege oft flexibel gestalten, koppelt das Laufbahnrecht den Aufstieg bei Beamten eng an feste Regeln. Für viele endet die Entwicklung im mittleren Dienst häufig spätestens bei der Besoldungsgruppe A9 – völlig unabhängig davon, wie kompetent und engagiert sie im Alltag arbeiten.
Das sorgt oft für Frust: Sie erledigen die gleichen Aufgaben wie die Kollegen im gehobenen Dienst, erhalten aber ein deutlich niedrigeres Gehalt. Schnell summieren sich hier Unterschiede von mehreren hundert bis über eintausend Euro pro Monat, je nach Besoldungstabelle und Erfahrungsstufe.
Die gute Nachricht lautet: Sie können in den gehobenen Dienst wechseln. Sie müssen dafür weder den Dienstherrn verlassen noch Ihren Beamtenstatus aufgeben. Der Artikel zeigt Ihnen vier bewährte Wege, die das Beamtenrecht bietet: Von der Bestenförderung für erfahrene Praktiker über Lehrgänge bis hin zum Studium. Wir erklären, wie Sie die Wege nutzen und die gläserne Decke durchbrechen.
Warum reicht gute Arbeit als Beamter im öffentlichen Dienst allein nicht aus?
Das Laufbahn-Dilemma vieler Beamten liegt in der starren Struktur des öffentlichen Dienstrechts. In der freien Wirtschaft zählt oft das reine Ergebnis: Wer Projekte erfolgreich leitet, steigt auf. Im öffentlichen Dienst bildet die „Laufbahnbefähigung“ die Eintrittskarte. Ohne den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst oder ein abgeschlossenes Studium fehlt Ihnen rein formal die Eignung für Ämter ab A10 aufwärts.
Sie streben hier keine einfache Beförderung an, sondern einen kompletten Laufbahnwechsel. Dieser unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, um das Leistungsprinzip nach Artikel 33 Grundgesetz zu wahren. Doch der Gesetzgeber schuf Ausnahmen, um engagierten Bestandsbeamten den Aufstieg zu ermöglichen.
Hierbei gilt jedoch: Die Definition und Anerkennung der Laufbahnbefähigung ist stark länder- und behördenabhängig. Zwar erkennen manche Dienstherren auch einschlägige Qualifikationen oder berufliche Erfahrung an, doch dies ist nur möglich, wenn entsprechende Regelungen in den jeweiligen Laufbahnverordnungen bestehen.
Sicherheitsvorteile für Beamte im öffentlichen Dienst
Beamte stehen in einem besonderen Verhältnis zum Staat. Sie werden nicht klassisch eingestellt, sondern durch eine Ernennungsurkunde in den Dienst genommen, meist auf Lebenszeit. Die Bezahlung richtet sich nach gesetzlich festgelegten Besoldungstabellen, die klar regeln, wie viel in welcher Laufbahn und Erfahrungsstufe verdient wird. Das strukturierte System schafft Verlässlichkeit und bildet die Grundlage für zahlreiche Vorteile, von denen sie profitieren.
- Unkündbarkeit nach der Lebenszeiternennung: Sobald ein Beamter auf Lebenszeit verbeamtet wurde, ist eine Kündigung praktisch ausgeschlossen. Eine Entlassung ist nur bei schweren Dienstvergehen oder im Falle strafrechtlich relevanter Verfehlungen möglich. Wirtschaftliche Gründe wie Sparmaßnahmen oder Stellenabbau führen hingegen nicht zur Beendigung des Dienstverhältnisses.
- Pension als eigenständige Altersversorgung: Beamte erhalten im Ruhestand keine gesetzliche Rente, sondern eine vom Staat finanzierte Pension. Die orientiert sich am zuletzt gezahlten Grundgehalt und an den geleisteten Dienstjahren. In vielen Fällen liegt das Versorgungsniveau damit deutlich über dem der gesetzlichen Rentenversic
Weg 1: Die Bestenförderung (§ 27 BLV)
Diesen Weg, oft als Verwendungsaufstieg oder Praxisaufstieg bekannt, nutzen Beamte, die in der Praxis unersetzlich sind. Er gilt als der Königsweg.
- Das Prinzip: Der Dienstherr erkennt an, dass Sie durch Ihre langjährige Tätigkeit bereits das Niveau des gehobenen Dienstes erreichen. Sie absolvieren kein neues Studium.
- Der Ablauf: Sie durchlaufen eine sogenannte Einführungszeit auf einem höherwertigen Dienstposten. Diese dauert oft zwölf Monate. In dieser Zeit arbeiten Sie bereits auf der neuen Stelle und beweisen „on the job“, dass Sie den Anforderungen gewachsen sind. Begleitend besuchen Sie oft kurze Schulungen.
- Die Voraussetzungen: Der Weg steht meist besonders leistungsstarken Beamten offen (Stichwort: Bestenförderung). Häufig schreiben die Verordnungen ein Mindestalter vor (zum Beispiel 45 Jahre), da der Dienstherr hier die Lebensleistung honoriert. Wichtig: Der hier genannte § 27 BLV gilt ausschließlich für Bundesbeamte. In den Bundesländern existieren zwar vergleichbare Regelungen, die können jedoch abweichende Voraussetzungen haben.
Weg 2: Der Weiterbildungslehrgang
Neben dem reinen Praxisaufstieg wählen viele den klassischen schulischen Weg, oft Ausbildungsqualifizierung oder Aufstiegslehrgang genannt. Er bildet den Mittelweg zwischen Praxis und Theorie.
- Das Prinzip: Sie drücken noch einmal die Schulbank – aber in verkürzter Form im Vergleich zum Studium. Sie besuchen einen speziellen Weiterbildungslehrgang an einer Verwaltungsschule oder einem Studieninstitut.
- Der Ablauf: Der Lehrgang dauert je nach Bundesland und Zeitmodell zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Am Ende schreiben Sie eine echte Prüfung (zum Beispiel die Ämterprüfung), die Sie bestehen müssen.
- Die Zielgruppe: Der Weg eignet sich ideal für Sie, wenn Sie sich das theoretische Rüstzeug fundiert aneignen wollen, aber kein dreijähriges Bachelor-Studium anstreben. Er genießt besonders in der Kommunalverwaltung hohe Anerkennung.
Weg 3: Die modulare Qualifizierung für Beamte
In manchen Bundesländern wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen etablierten die Gesetzgeber die modulare Qualifizierung als zeitgemäße Alternative.
- Das Prinzip: Statt im Zuge der Weiterbildung monatelang am Stück auszufallen, belegen Sie einzelne, thematisch abgegrenzte Bausteine (Module). Themen sind beispielsweise Recht, Personalmanagement und Betriebswirtschaftslehre.
- Der Ablauf: Die Maßnahmen verteilen sich über einen längeren Zeitraum. Sie sammeln Qualifikationen durch die Module und schließen jedes mit einem Leistungsnachweis ab. Ihr volles Gehalt beziehen Sie währenddessen weiter.
- Der Vorteil: Das Modell vereinbaren Sie oft besser mit dem Familienleben als lange Lehrgänge; zudem gilt es als sehr rechtssicher.
Weg 4: Das berufsbegleitende Studium
Das ist der anspruchsvollste, aber langfristig oft chancenreichste Weg.
- Das Prinzip: Sie holen den Bildungsabschluss (zum Beispiel Bachelor in Public Management) per Fernstudium oder Abendstudium privat nach.
- Wichtig: Klären Sie zwingend vorher schriftlich mit Ihrer Personalstelle, ob diese den gewählten Studiengang als Laufbahnbefähigung anerkennt. Nicht jeder Bachelor qualifiziert automatisch für den gehobenen Dienst beim Staat. Besonders gut anerkannt sind Studiengänge an spezialisierten Hochschulen für den öffentlichen Dienst – zum Beispiel Hochschule des Bundes, HSPV NRW, Kehl oder Ludwigsburg. Achten Sie auf den Bezug zur Verwaltung.
- Die Perspektive: Wenn Sie diesen Weg gehen, akzeptieren Sie keine Deckelung in der späteren Karriere und erreichen Ämter bis A13g oder höher. Zudem gewähren manche Dienstherren Unterstützung durch Sonderurlaub oder Kostenzuschüsse.
Warum ist die dienstliche Beurteilung im öffentlichen Dienst der Schlüssel?
Egal ob Sie den Praxisaufstieg oder die modulare Qualifizierung anstreben: Das Ticket für jedes Auswahlverfahren liefert Ihre dienstliche Beurteilung. Im Beamtenrecht gilt der Grundsatz der Bestenauslese. Wenn die Behörde Plätze für Aufstiegsverfahren vergibt, entscheidet fast immer die Note der letzten Beurteilung.
Unser Tipp für das Jahresgespräch: Warten Sie nicht passiv ab. Nutzen Sie das Mitarbeitergespräch offensiv. Ein Satz, der Türen öffnet, lautet: „Ich strebe langfristig den Aufstieg an. Welche konkreten Leistungen fehlen mir noch, damit ich in der nächsten Beurteilung die Note erhalte, die ich für die Zulassung benötige?“
Wie Sie Ihre Erfolgschancen im Auswahlverfahren konkret erhöhen, lesen Sie hier:
5 Tipps für die perfekte Vorbereitung auf interne Auswahlverfahren und Bewerbungen im öffentlichen Dienst
Was müssen Sie jetzt konkret tun?
Der Aufstieg fällt selten vom Himmel. Ergreifen Sie die Initiative:
- Rechtslage prüfen: Finden Sie heraus, ob Sie Bundesbeamter (§ 27 Bundeslaufbahnverordnung) oder Landesbeamter sind. Lesen Sie in der Laufbahnverordnung Ihres Bundeslandes nach.
- Status bestimmen: Prüfen Sie, ob Sie die formalen Wartezeiten und Altersgrenzen erfüllen.
- Gespräch suchen: Informieren Sie Ihren Vorgesetzten über Ihre Ambitionen und holen Sie den Personalrat als Unterstützung ins Boot.
- Weg wählen: Entscheiden Sie, ob der praxisnahe Weg oder der schulische Weg besser zu Ihrer Lebenssituation passt.
Klappt es intern nicht? Ein Wechsel öffnet neue Türen!
Der Aufstieg in den gehobenen Dienst ist möglich – aber selten automatisch. Wer die formalen Voraussetzungen kennt, seine Beurteilung aktiv steuert und passende Qualifizierungswege nutzt, verbessert seine Chancen deutlich. Bleiben interne Möglichkeiten begrenzt, kann auch ein Wechsel zu einem aufstiegsoffenen Dienstherrn neue Türen öffnen.
Für Arbeitgeber