Presse Für Arbeitgeber
Veröffentlicht am: 28.10.2024 | Bearbeitet am: 28.11.2024 | Autor: A. Bogen

Zusätzliche Gehaltsbausteine im Öffentlichen Dienst: Zeitzuschläge, Zuschläge für Überstunden und Zulagen

Wer im Öffentlichen Dienst (ÖD) arbeitet oder dort arbeiten möchte, für den ist in der Regel nicht nur das Grundgehalt interessant. Denn: Im Öffentlichen Dienst gibt es eine ganze Reihe an lohnenden Zuschlägen. Und die können das Gehalt spürbar aufbessern. Vor allem für Einsteiger, Umsteiger und Quereinsteiger sind Zuschläge im Öffentlichen Dienst daher eine wichtige Orientierungsgröße.

Der Öffentliche Dienst bietet unterschiedliche Vergütungsmodelle an, die je nach Bundesland, Position und Beschäftigungsart variieren können. Attraktiv sind dabei oft auch solche Zuschläge, die das Grundgehalt ergänzen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Zuschläge im Öffentlichen Dienst. Damit wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe bieten, wie sich Ihr Verdienst im Staatsdienst im Vergleich zu anderen Beschäftigten darstellt, welche Zulagen Sie erwarten können und wie sich diese auf Ihr Gesamtgehalt auswirken.

Baustein 1: Grundgehalt im Öffentlichen Dienst

Das Grundgehalt ist der fixierte, monatliche Lohn, den ein Arbeitnehmer für seine Tätigkeit im Öffentlichen Dienst erhält. Es wird durch Tarifverträge (wie dem TVöD für Angestellte) oder Besoldungstabellen (für Beamte) geregelt. Dieser Betrag hängt von der jeweiligen Entgeltgruppe und der individuellen Erfahrungsstufe ab. Das Grundgehalt wird im Gegensatz zu variablen Zulagen und Zuschlägen monatlich in gleichbleibender Höhe ausgezahlt.

Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten

Während Angestellte des Öffentlichen Dienstes nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet werden, richtet sich das Gehalt von Beamten nach speziellen Besoldungstabellen. Der TVöD regelt das Grundgehalt nach Entgeltgruppen, die von der Art der Tätigkeit, der Qualifikation und der Berufserfahrung abhängen.

Beamte hingegen steigen nach Dienstaltersstufen und Besoldungsgruppen auf. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass Beamte bestimmte Sonderzuschläge, wie den Familienzuschlag, teilweise in höherer Form erhalten können.

Der Einfluss von Berufserfahrung und Eingruppierung auf das Grundgehalt

Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Grundgehalt sowohl für Angestellte als auch die Besoldung für Beamte im Öffentlichen Dienst. Im Folgenden konzentrieren wir uns der Übersichtlichkeit halber jedoch auf die angestellten Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst.

Im TVöD gibt es in der Regel sechs Stufen innerhalb jeder Entgeltgruppe, die man durch Berufsjahre erreicht. Mit jeder Stufe steigt das Gehalt deutlich an. Bei Beamten wird diese Entwicklung durch die Dienstaltersstufen abgebildet. Außerdem spielt die Eingruppierung in die richtige Entgelt- oder Besoldungsgruppe eine große Rolle: Je höher die Gruppe, desto höher fällt das Grundgehalt aus.

Beispiele für verschiedene Entgeltgruppen

Um eine Vorstellung der Gehälter von Angestellten im Öffentlichen Dienst zu geben, hier ein paar Beispiele:

  • Eine Pflegekraft ohne spezielle Zusatzqualifikation wird in der Regel nach TVöD-B in die Entgeltgruppe 7 eingestuft und verdient je nach Stufe zwischen 2.650 und 3.370 Euro brutto monatlich.
  • Ein Verwaltungsangestellter mit Fachhochschulabschluss kann beispielsweise nach TVöD-Bund, TVöD-VKA oder TVöD-L in die Entgeltgruppe 9b eingestuft werden und erhält ein Grundgehalt von etwa 3.000 bis 4.200 Euro, abhängig von der Berufserfahrung.
  • Höher eingruppierte Beschäftigte wie IT-Spezialisten oder Ingenieure können je nach geltendem Tarifvertrag und der Tätigkeit, Verantwortung sowie Qualifikation in die Entgeltgruppen 10 bis 13 eingeordnet werden. Ihr Entgelt ist dann noch einmal deutlich höher.

Baustein 2: Zeitzuschläge

Zeitzuschläge werden gezahlt, wenn Beschäftigte außerhalb der regulären Arbeitszeiten tätig sind. Beispielsweise an Wochenenden, Feiertagen oder nachts. Diese Zuschläge sollen die besondere Belastung und die unregelmäßigen Arbeitszeiten ausgleichen und machen in vielen Fällen einen erheblichen Teil der Gesamtvergütung aus.

Berechnung der Zeitzuschläge gemäß TVöD

Die Zeitzuschläge im Öffentlichen Dienst sind im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) klar geregelt. Dabei wird zwischen verschiedenen Arten von Zuschlägen unterschieden, je nach Arbeitszeit und Wochentag. Diese Zuschläge werden prozentual auf den Stundenlohn berechnet, was bedeutet, dass sich die Höhe der Zuschläge nach der Entgeltgruppe und der Stufe des Beschäftigten richtet. Die Zuschläge staffeln sich in der Regel folgendermaßen:

  • Nachtzuschläge: Nachtarbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr wird mit einem Nachtzuschlag von 20 % vergütet. Besonders bei Schichtarbeitern im Gesundheitswesen oder in Sicherheitsdiensten kommen diese Zuschläge regelmäßig vor.
  • Sonntagszuschläge: Wer sonntags arbeitet, erhält in der Regel Zeitzuschläge von 25 % auf den Stundenlohn. Auch hier ist der Bereich des Gesundheitswesens oder die Sicherheitsbranche besonders stark betroffen.
  • Feiertagszuschläge: Arbeit an gesetzlichen Feiertagen wird mit dem höchsten Zeitzuschlag vergütet. Der Zuschlag für Feiertagsarbeit beträgt in der Regel 135 %. Also mehr als das Doppelte des normalen Stundenlohns innerhalb der normalen Arbeitszeiten.

Zuschläge für Familien im Öffentlichen Dienst

Der Familienzuschlag ist eine Zulage, die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst gewährt wird, wenn sie verheiratet sind oder Kinder haben. In vielen Fällen wird er bereits ab dem ersten Kind gewährt und steigt mit der Anzahl der Kinder an. Er soll dazu beitragen, die finanziellen Belastungen durch Kinder- oder Familienverantwortung auszugleichen.

Doppelter Familienzuschlag, wenn beide Partner im ÖD arbeiten?

Eine Besonderheit tritt auf, wenn beide Ehepartner oder Lebenspartner im Öffentlichen Dienst arbeiten. In diesem Fall wird der Familienzuschlag nicht einfach doppelt gezahlt. Meist erhält nur einer der beiden den Zuschlag für das erste Kind, während für weitere Kinder die Regelungen je nach Bundesland variieren können. 

Die genauen Modalitäten hängen vom jeweiligen Dienstherrn ab, weshalb es wichtig ist, die für das jeweilige Bundesland gültigen Regelungen zu prüfen.

Überstunden und ihre Vergütung

Die Vergütung von Überstunden im Öffentlichen Dienst erfolgt entweder durch einen finanziellen Ausgleich oder durch Freizeitausgleich. Welche dieser Optionen gewählt wird, hängt oft vom jeweiligen Tarifvertrag und von betrieblichen Regelungen ab. Beschäftigte im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) erhalten in der Regel für jede geleistete Überstunde einen Zuschlag von 15 % auf den Stundenlohn, sofern diese Überstunden nicht durch Freizeit ausgeglichen werden.

Zeitzuschläge auf Überstunden an Wochen-, Sonn- und Feiertagen

Überstunden, die zu besonderen Zeiten wie nachts, an Sonntagen oder Feiertagen geleistet werden, sind besonders attraktiv.
Denn hier greift nicht nur der normale Überstundenzuschlag, sondern auch die bereits erwähnten Zeitzuschläge Das bedeutet, dass Überstunden in der Nacht beispielsweise sowohl mit einem Überstundenzuschlag von 15 % als auch mit einem Nachtzuschlag von 20 % vergütet werden.

Steuerfreie Zulagen

Steuerfreie Zulagen sind Vergütungen, die für bestimmte Arten von Arbeit gewährt werden, ohne dass darauf Einkommensteuer entrichtet werden muss. Im Öffentlichen Dienst betrifft das vor allem Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Die Steuerfreiheit macht diese Zulagen besonders lukrativ, da sie das Nettoeinkommen direkt erhöhen, ohne dass Steuern abgezogen werden.

Höhe der steuerfreien Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Die Höhe der steuerfreien Zulagen variiert je nach Art der Arbeitszeit.Üblicherweise gelten folgende Sätze, die im Öffentlichen Dienst gängig sind:

  • Nachtarbeit (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr): 20 % Zuschlag steuerfrei.
  • Sonntagsarbeit: 50 % Zuschlag steuerfrei.
  • Feiertagsarbeit: Zuschläge von bis zu 125 % sind steuerfrei, an bestimmten Feiertagen sogar bis zu 150 %.

Sonderzulagen und Erschwerniszulagen

Sonderzulagen werden Beschäftigten gewährt, die zusätzliche Aufgaben übernehmen oder unter besonderen Bedingungen arbeiten. Diese Zulagen können etwa für Schichtarbeit, Vertretungstätigkeiten oder zusätzliche Verantwortung (wie Leitungsfunktionen) gezahlt werden. Erschwerniszulagen hingegen werden speziell dann gewährt, wenn die Arbeitsbedingungen besonders belastend oder gefährlich sind, wie etwa bei der Arbeit im Freien, bei extremen Wetterbedingungen, in der medizinischen Notfallversorgung oder im Umgang mit gefährlichen Stoffen.


Vergleich: Gehalt im Öffentlichen Dienst vs. freie Wirtschaft

Viele Beschäftigte, die vor der Entscheidung stehen, in den Öffentlichen Dienst zu wechseln, fragen sich, wie die Vergütung dort im Vergleich zur freien Wirtschaft aussieht.

Im Öffentlichen Dienst wird das Grundgehalt durch Tarifverträge festgelegt. Das sorgt für Transparenz und Sicherheit, da die Gehälter in der Regel fest definiert und unabhängig von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sind. In der freien Wirtschaft hingegen können Gehälter stärker variieren und hängen oft von der Branche, dem Unternehmen und den Verhandlungsgeschicken des Mitarbeiters ab.

Was den Öffentlichen Dienst besonders attraktiv macht, sind die zahlreichen Zuschläge und Zulagen, die oft in der freien Wirtschaft nicht in dieser Form existieren. Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, steuerfreie Zulagen sowie Familienzuschläge sind fest in den Tarifverträgen verankert und können das Grundgehalt erheblich aufbessern. In der freien Wirtschaft gibt es zwar ebenfalls Überstundenvergütungen und Zuschläge für besondere Arbeitszeiten, doch diese sind meist weniger großzügig und oft nicht steuerfrei.

Zulagen-Ranking: Top-Städte und Metropolregionen

  1.    München: Aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten bietet die Stadt München attraktive Zulagen, insbesondere im Gesundheitswesen und im IT-Bereich.
  2.    Hamburg: Die Hansestadt punktet mit großzügigen Zuschlägen für soziale Berufe und in der Verwaltung, um den Wettbewerb mit der freien Wirtschaft                           auszugleichen.
  3.    Berlin: In der Hauptstadt sind die Zuschläge besonders in Bereichen wie Bildung und Öffentlicher Sicherheit (z. B. Polizei) hoch.
  4.    Frankfurt am Main: In der Bankenmetropole werden vor allem im Bereich der inneren Sicherheit und der städtischen Verwaltung überdurchschnittliche Zulagen           gezahlt.
  5.    Stuttgart: Die Zulagen sind hier vor allem im technischen Dienst und in der Forschung sehr attraktiv, um Fachkräfte in der Automobil- und Ingenieurbranche zu             halten.



Infografik Zuschläge im öffentlichen Dienst


Zuschläge in Bund, Länder und Kommunen: Wo gibt es am meisten extra?


  1.    Zuschläge auf Bundesebene
       Beschäftigte im Öffentlichen Dienst des Bundes profitieren von einem einheitlichen Regelwerk, das durch den TVöD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst)               festgelegt ist. Hier gelten in der Regel die höchsten Zuschläge, insbesondere bei Sonntags- und Feiertagsarbeit, da diese klar und zentral geregelt sind. Zudem             werden oft spezielle Funktionszulagen für Tätigkeiten auf Bundesebene gewährt, beispielsweise im Bereich der Bundespolizei oder in Bundesministerien.
  2.    Zuschläge auf Landesebene
     
    In den Bundesländern können die Regelungen zu den Zuschlägen teilweise variieren, da jedes Land eigene Tarifverträge oder Besoldungsordnungen festlegt. In            einigen Bundesländern, wie Bayern oder Baden-Württemberg, gibt es traditionell höhere Zulagen, etwa im Bildungs- oder Gesundheitssektor. Dies dient oft dazu, die    Konkurrenz zur freien Wirtschaft auszugleichen, insbesondere in Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten. Andere Bundesländer, wie etwa Mecklenburg-                  Vorpommern oder Sachsen, haben geringere Zuschläge, was teilweise auch mit den geringeren regionalen Lebenshaltungskosten zusammenhängt.
  3.    Zuschläge auf kommunaler Ebene
      Auch auf kommunaler Ebene sind die Regelungen für Zuschläge und Zulagen vielfältig. Größere Städte und Metropolregionen wie Berlin, Hamburg, München oder        Frankfurt bieten oft zusätzliche finanzielle Anreize, um qualifizierte Arbeitskräfte anzulocken. In ländlichen Regionen sind die Zuschläge häufig geringer, doch die   Jobsicherheit und die oft geringeren Lebenshaltungskosten machen dies wieder wett.


Zuschläge im Öffentlichen Dienst lohnen sich!

Die Gehälter im Öffentlichen Dienst bestehen aus mehr als nur dem Grundgehalt. Vor allem die zahlreichen Zuschläge und Zulagen wie Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit machen das Einkommen attraktiver. Viele dieser Zuschläge sind sogar steuerfrei, was das Netto-Gehalt erhöht. Familienzuschläge und Erschwerniszulagen bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung, etwa bei besonderen Arbeitsbedingungen oder familiären Verpflichtungen.

Diese Regelungen machen den Öffentlichen Dienst besonders attraktiv für Ein-, Um- und Quereinsteiger. Im Vergleich zur freien Wirtschaft sind die Vergütungen stabiler und oft vorteilhafter. Gerade in großen Städten und Metropolregionen sorgen zudem höhere Zuschläge dafür, dass der Öffentliche Dienst auch dort wettbewerbsfähig bleibt.

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