Presse Für Arbeitgeber
Veröffentlicht am: 14.05.2026 | Bearbeitet am: 08.06.2026 | Autor: A. Bogen

Karriere im öffentlichen Dienst: Berufe in Forschung und Wissenschaft

Ob im Labor, im Hörsaal oder im Wissenschaftsmanagement: Wer in Forschung und Hochschule arbeitet, treibt Innovationen voran und bildet die Fachkräfte von morgen aus. Öffentliche Hochschulen und öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen zählen zu den wichtigsten Arbeitgebern im Wissenschaftsbereich. Er bietet ein einzigartiges Umfeld für intellektuelle Freiheit und exzellente Forschungsinfrastrukturen. 

Viele Hochschulen und Forschungseinrichtungen ähneln organisatorisch großen, komplexen Unternehmen: Ohne eine professionelle Verwaltung und strategisches Management läuft hier nichts. Wir zeigen, welche Berufsfelder es in der Wissenschaft und dem sogenannten „wissenschaftsnahen“ Bereich gibt, wie der Einstieg gelingt und was man beim Staat verdient.

Das Herzstück: Berufe in Forschung und Lehre

Der akademische Sektor erfordert hoch qualifiziertes Personal und bietet vielfältige Karrierewege. Der Weg zur Professur ist zwar durch formale Anforderungen geprägt, verläuft in der Praxis jedoch nicht immer linear und verlangt ein hohes Maß an Flexibilität:

  • Promovierende und Postdocs: Der Einstieg nach dem Masterabschluss erfolgt in der Regel als wissenschaftlicher Mitarbeiter, meist befristet und mit dem Ziel der Promotion – also dem Nachweis der eigenständigen Leistungsfähigkeit als Wissenschaftler. Daran schließt sich häufig die Postdoc-Phase an, in der Forschende ihr Profil weiter schärfen, international Erfahrungen sammeln und eigene Drittmittelprojekte einwerben.
  • Der Weg zur Professur: Neben dem klassischen Qualifikationsweg über die Habilitation haben sich in den vergangenen Jahren alternative Karrierepfade etabliert. Dazu zählt insbesondere die Juniorprofessur, die zunehmend mit einem Tenure-Track-Modell verbunden ist. Das bedeutet: Bei positiver Evaluation kann der Übergang auf eine unbefristete Professur erfolgen. Auch Nachwuchsgruppenleitungen oder andere strukturierte Programme eröffnen zusätzliche Wege in eine Professur an einer Universität oder öffentlichen Hochschule.

Das Rückgrat: Jobs in Wissenschaftsmanagement und Verwaltung

Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind riesige Organisationen, die professionell gesteuert werden müssen. Es wird zunehmend die Wichtigkeit von Daueraufgaben in der Wissenschafts- und Infrastrukturbetreuung betont. Hier entstehen stetig neue, professionalisierte Berufsbilder, die attraktive, meist unbefristete Karrierewege bieten:

  • Wissenschaftsmanagement und -administration: Ein zunehmend professionalisiertes Feld im öffentlichen Dienst. Zu den Aufgaben gehören die Instituts- und Fakultätsgeschäftsführung, die Leitung von Stabsstellen, das Qualitätsmanagement, Universitäts-Evaluationen sowie die Beratung und Koordination bei großen Drittmittelprojekten.
  • Studienorganisation und Lehre: Hier arbeiten Experten für die Koordination von Studiengängen, Studienberatung, die Organisation des internationalen Studierendenaustauschs und die didaktische Weiterbildung an Hochschulen und Universitäten.
  • Infrastruktur, Bibliotheken und Labore: Die Leitung, Überwachung und technische Koordination von Laboren, Großgeräten, IT-Plattformen oder historischen Sammlungen und Archiven erfordert spezialisiertes, dauerhaft beschäftigtes Personal.
  • Klassische Verwaltung: Wie in jedem großen Betrieb werden Fachkräfte für das Finanzwesen (zum Beispiel für die komplexe Drittmittelverwaltung), das Personalwesen (HR), das IT-Management sowie für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit benötigt.

Wo arbeiten Experten für Forschung und Hochschule im öffentlichen Dienst?

Wer an eine Karriere in diesem Bereich denkt, hat meist die klassischen Hochschulen im Blick. Doch der öffentliche Sektor bietet vielfältigere Einsatzorte:

  • Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW, ehem. Fachhochschulen): Der klassische Einsatzort für grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung, Lehre und das dazugehörige Hochschulmanagement.
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: Dazu gehören die Institute der renommierten Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und Leibniz-Gemeinschaft. Ein großer Vorteil: Je nach Einrichtung und Finanzierungsmodell können Dauerstellen dort häufiger vorkommen – insbesondere für Wissenschaftler und Forscher in den Naturwissenschaften. 

Gehalt und Arbeitsbedingungen: Tarifvertrag, Verbeamtung und Befristung

Die Vergütung im öffentlichen Wissenschaftssektor ist transparent geregelt, unterscheidet jedoch klar zwischen tariflich Beschäftigten und verbeamteten Professorinnen und Professoren.

1. Tarifliche Bezahlung (TV-L / TVöD)

Die überwiegende Mehrheit der Angestellten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird nach Tarif bezahlt (an Universitäten meist TV-L, beim Bund und vielen außeruniversitären Einrichtungen TVöD oder daran angelehnte Tarifwerke). Die Eingruppierung richtet sich nach Tätigkeit, Verantwortung und erforderlicher Qualifikation:

  • Sekretariat, Sachbearbeitung und Technik (E 5 bis E 9a): Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat (zum Beispiel Kauffrau für Büromanagement), steigt häufig in diesen Gruppen ein. Diese Stellen bilden das operative Rückgrat der Verwaltung und sind – anders als viele wissenschaftliche Positionen – häufig unbefristet.
  • IT, Technik und gehobene Verwaltung (E 9b bis E 12): Die Gruppen richten sich an Fachkräfte mit Bachelorabschluss oder mit gleichwertigen Fähigkeiten (häufig Techniker- oder Meisterqualifikation). Typische Rollen sind IT-Administratoren, technische Spezialisten oder Koordinatoren in der Studienorganisation.
  • Wissenschaft und Management (E 13 bis E 15): Mit einem Masterabschluss erfolgt der Einstieg im wissenschaftlichen Bereich häufig in E13. Höhere Gruppen (E14, E15) sind für Positionen mit besonderer fachlicher Verantwortung, Projektleitung oder Führungsaufgaben vorgesehen, etwa in der Dezernatsleitung oder im Wissenschaftsmanagement.

Ein Vorteil des Tarifsystems: Durch die sogenannten Erfahrungsstufen steigt das Gehalt innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe automatisch mit zunehmender Berufserfahrung.

2. Besoldung für Professuren (W-Besoldung)

Professorinnen und Professoren an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) werden in Deutschland in der Regel verbeamtet und nach der sogenannten W-Besoldung vergütet.

  • W1: Für Juniorprofessuren (meist befristet, teilweise mit Tenure-Track)
  • W2 und W3: Für reguläre Professuren, in der Regel auf Dauer angelegt
  • Zulagen: Das Grundgehalt kann durch Leistungsbezüge (zum Beispiel für Forschungserfolge oder Leitungsfunktionen wie ein Dekanat) individuell erhöht werden 

Die Befristungsthematik (WissZeitVG vs. TzBfG)

Ein zentraler Unterschied im Wissenschaftssystem liegt in der gesetzlichen Grundlage der Arbeitsverträge und deren Laufzeiten:

Wissenschaftlicher Bereich (WissZeitVG)

Hier gilt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Dabei ist der Geltungsbereich breiter, als oft angenommen und nicht auf staatliche Institutionen beschränkt. Das Gesetz erfasst:

  • das wissenschaftliche und künstlerische Personal an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen,
  • das Personal in Forschungseinrichtungen – darunter fallen auch große außeruniversitäre Organisationen wie die Fraunhofer-Gesellschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft oder die Leibniz-Gemeinschaft, obwohl diese privatrechtlich organisiert sind,
  • sowie Personen mit Privatdienstverträgen mit Mitgliedern einer Hochschule.

Entscheidend ist also nicht, ob der Arbeitgeber formal „staatlich" ist, sondern ob die Tätigkeit im Bereich Wissenschaft und Forschung stattfindet.

Das WissZeitVG ist zudem nicht verpflichtend. Es schafft lediglich den rechtlichen Rahmen, der Befristungen ermöglicht. Unbefristete Stellen sind grundsätzlich zulässig, in der wissenschaftlichen Praxis aber eher die Ausnahme.

Das Gesetz ermöglicht so die zeitliche Begrenzung wissenschaftlicher Qualifizierung nach dem sogenannten „6+6-Modell" – und zwar nicht nur für Promovierende, sondern auch für Post-Docs, Habilitanden und andere Wissenschaftler in einer aktiven Qualifizierungsphase:

  • Regellaufzeit: Befristungen sind für sechs Jahre vor der Promotion (Promotionsphase) und sechs Jahre nach der Promotion (Post-Doc-Phase, zum Beispiel Habilitation oder Aufbau eines eigenständigen Forschungsprofils) zulässig. In der Humanmedizin beträgt der Rahmen insgesamt bis zu 15 Jahre (davon bis zu neun Jahre nach der Promotion).
  • Verlängerungsoptionen: Über die Qualifizierungsbefristung hinaus sind Verlängerungen bei Drittmittelfinanzierung oder familiären Gründen (zum Beispiel Kinderbetreuung) möglich.

Wichtiger Hinweis: Der rechtliche Rahmen des WissZeitVG befindet sich derzeit in einer Reformphase. Ziel ist es, durch verbindlichere Mindestvertragslaufzeiten und eine stärkere Berücksichtigung von Pflegezeiten die Planbarkeit von Karrieren zu erhöhen. Da der Gesetzgebungsprozess aktuell noch in Bewegung ist, sollten Bewerber stets auf die neuesten Bekanntmachungen achten.

Verwaltung und Management (TzBfG)

Für das nicht-wissenschaftliche Personal (Technik, Verwaltung, Management) gelten die allgemeinen Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).

  • Engerer Befristungsrahmen: Ohne den speziellen Qualifizierungsrahmen des WissZeitVG ist eine sachgrundlose Befristung nach TzBfG nur bis zu zwei Jahren möglich. Darüber hinaus erfordert jede Befristung einen konkreten Sachgrund, der bei dauerhaft anfallenden Verwaltungsaufgaben in der Regel nicht vorliegt.
  • Stabilität: Beides zusammen führt dazu, dass Stellen in Technik, Verwaltung und Management deutlich häufiger von Beginn an unbefristet ausgeschrieben sind.

Die Zukunft wissenschaftlich mitgestalten

Wer sich für eine Laufbahn in Forschung und Hochschule entscheidet, wählt ein Arbeitsumfeld voller Entdeckungsgeist. Während der rein wissenschaftliche Weg zur Professur Durchhaltevermögen erfordert, locken im Wissenschaftsmanagement und der Verwaltung hochattraktive, sichere und verantwortungsvolle Positionen, die das System Wissenschaft überhaupt erst am Laufen halten.

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