Beamter auf Widerruf: Was bedeutet dieser Status wirklich?
Sie beginnen ein duales Studium beim Zoll, der Polizei oder in einer Behörde und sind damit sofort mehr als ein gewöhnlicher Student. Sie sind Beamter auf Widerruf. Was das konkret bedeutet, welche Vorteile damit verbunden sind und welche Pflichten Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.
Kein Azubi, kein Werkstudent: Ihr Status ist ein anderer
Wer ein duales Studium im öffentlichen Dienst beginnt, ist kein Azubi und kein Werkstudent. Stattdessen treten Sie in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis ein und erhalten einen besonderen Beamtenstatus. Das unterscheidet sich grundlegend von einem Ausbildungsvertrag in der Privatwirtschaft und bildet die Grundlage für Ihren späteren Beruf im Staat.
Ihre offizielle Dienstbezeichnung lautet meist „Anwärter“, beispielsweise Stadtinspektoranwärter oder Steuerinspektoranwärter. Im juristischen Vorbereitungsdienst tragen Sie die Bezeichnung Referendar. Je nach Laufbahn werden Sie später Beamter oder Beamtin.
Wichtig: Das Beamtenverhältnis beginnt nicht mit einer Zusage oder der Unterzeichnung von Unterlagen oder einer Bewerbung, sondern erst mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde. Das geschieht in der Regel am ersten Diensttag (§ 10 BBG Bund).
Was bedeutet „auf Widerruf“ rechtlich?
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient dem Vorbereitungsdienst (§ 6 Abs. 4 BBG). Während dieser Zeit erwerben Sie die fachlichen Kenntnisse für Ihre spätere Laufbahn. Gleichzeitig prüft der Dienstherr, ob Sie sich fachlich, persönlich und gesundheitlich für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe eignen.
Die drei Stufen der Beamtenlaufbahn
Der Weg zur Verbeamtung auf Lebenszeit verläuft in der Regel über drei aufeinanderfolgende Statusformen.
Stufe 1: Beamter auf Widerruf
Sie absolvieren Ihren Vorbereitungsdienst oder Ihr duales Studium. Je nach Laufbahn dauert die Phase meist zwischen einem und drei Jahren. Das Beamtenverhältnis kann unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig beendet werden, etwa bei mangelnder Eignung oder dem endgültigen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.
Stufe 2: Beamter auf Probe
Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes können Sie – bei entsprechender Eignung und vorhandener Planstelle – in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Hierzu erhalten Sie eine neue Ernennungsurkunde. Die Probezeit dauert meist mehrere Jahre und dient dem Nachweis der Bewährung im praktischen Dienst.
Stufe 3: Beamter auf Lebenszeit
Wer sich während der Probezeit bewährt, kann zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Damit ist ein besonders hohes Maß an beruflicher Sicherheit verbunden.
Ihre Rechte und Vorteile
Bereits als Beamtenanwärter profitieren Sie von zahlreichen Leistungen.
- Anwärterbezüge statt Ausbildungsvergütung: Sie erhalten keine klassische Ausbildungsvergütung, sondern Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden Besoldungsvorschriften. Je nach Laufbahn und Dienstherr liegen die häufig zwischen 1.200 und 1.500 Euro monatlich. Ein wichtiger Unterschied zu vielen anderen Ausbildungen: Die Bezüge sind zwar steuerpflichtig, aber grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung fallen daher normalerweise nicht an.
- Beihilfe: Beamtenanwärter haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt dabei einen Teil der Krankheitskosten. Der genaue Beihilfesatz hängt vom Dienstherrn und den persönlichen Verhältnissen ab und liegt häufig zwischen 50 und 70 Prozent.
- Private Krankenversicherung: Da nur der nicht durch die Beihilfe gedeckte Anteil abgesichert werden muss, bieten viele Versicherer spezielle Anwärtertarife an. Die sind häufig günstiger als eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.
- Freie Heilfürsorge: Bei Polizei, Feuerwehr oder bestimmten Sicherheitsbehörden besteht in einigen Laufbahnen und Bundesländern Anspruch auf freie Heilfürsorge. In diesem Fall übernimmt der Dienstherr die Gesundheitskosten vollständig oder weitgehend vollständig.
- Fürsorgepflicht des Dienstherrn: Der Dienstherr hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Er muss die berechtigten Interessen seiner Beamten berücksichtigen und sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unterstützen und schützen.
- Besonderer Statusschutz: Beamte auf Widerruf können nicht beliebig aus dem Dienst entfernt werden. Gleichzeitig ist ihr Status deutlich weniger abgesichert als der von Beamten auf Probe oder Lebenszeit. Die Voraussetzungen für eine Entlassung sind in den jeweiligen Beamtengesetzen geregelt.
Ihre Pflichten und Einschränkungen
Mit den Vorteilen gehen besondere Pflichten einher.
- Treuepflicht und Verfassungstreue: Beamte müssen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten und sich zur verfassungsmäßigen Ordnung bekennen.
- Politische Neutralität im Dienst: Parteimitgliedschaften und politisches Engagement sind grundsätzlich erlaubt. Im Dienst müssen Beamte ihre Aufgaben jedoch unparteiisch und neutral wahrnehmen.
- Verschwiegenheitspflicht: Dienstliche Angelegenheiten dürfen grundsätzlich nicht unbefugt weitergegeben werden. Die Pflicht besteht häufig auch nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst fort.
- Nebentätigkeiten: Wer neben dem Studium oder Vorbereitungsdienst einer weiteren Tätigkeit nachgehen möchte, benötigt oftmals die Zustimmung des Dienstherrn. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Behörde.
- Wohlverhalten außerhalb des Dienstes: Auch außerhalb des Dienstes müssen Beamte darauf achten, das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes nicht zu beeinträchtigen.
Wann endet der Status „auf Widerruf“?
Der häufigste Fall ist der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes. Darüber hinaus kann das Beamtenverhältnis unter anderem enden, wenn:
- die Laufbahnprüfung endgültig nicht bestanden wird,
- die gesundheitliche Eignung dauerhaft fehlt,
- erhebliche sicherheitsrechtliche Bedenken bestehen,
- die erforderliche persönliche Eignung nicht vorliegt,
- der Beamte selbst seine Entlassung beantragt.
Achtung bei Abbruch oder vorzeitigem Ausscheiden
In bestimmten Laufbahnen können Rückzahlungsverpflichtungen entstehen, wenn der Vorbereitungsdienst abgebrochen wird oder vorgeschriebene Bindungsfristen nach Abschluss nicht erfüllt werden. Das betrifft insbesondere einige sicherheitsrelevante oder besonders kostenintensive Ausbildungsgänge und kann je nach Voraussetzungen unterschiedlich geregelt sein.
Ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung möglich ist, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen des Bundes, des Landes sowie von der konkreten Laufbahn ab. Prüfen Sie deshalb immer die für Ihren Dienstherrn geltenden Vorschriften und individuellen Voraussetzungen.
Praxisbeispiel
Anna, 20 Jahre, beginnt ihr duales Studium beim Finanzamt. Mit der Aushändigung ihrer Ernennungsurkunde wird sie Beamtenanwärterin.
Sie erhält monatliche Anwärterbezüge und profitiert von der Beihilfe ihres Dienstherrn. Den verbleibenden Teil ihrer Gesundheitskosten deckt sie über eine private Krankenversicherung ab. Ihren Nebenjob als Nachhilfelehrerin hat sie vorab genehmigen lassen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums strebt sie die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe an.
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