Verbeamtung mit über 35, 40 oder 50 Jahren: Ist das überhaupt noch möglich?
Bis zu welchem Alter kann man verbeamtet werden? Eine pauschale Altersgrenze gibt es in Deutschland nicht. Je nach Bund, Bundesland und Laufbahn gelten unterschiedliche Höchstaltersgrenzen. Erfahren Sie, welche Altersvorgaben aktuell bestehen, welche Ausnahmen möglich sind und wann sich eine Verbeamtung auch mit über 40 oder 50 Jahren noch lohnen kann.
„Für eine Verbeamtung bin ich zu alt.“ Viele Berufserfahrene und Quereinsteiger verzichten aus genau diesem Grund auf eine Bewerbung im öffentlichen Dienst. Manchmal jedoch etwas vorschnell.
Der Grund: Bund und Länder regeln die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis jeweils selbst. Außerdem wurde die Höchstaltersgrenze in vielen Ländern in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst, unter anderem im Zuge der steigenden Regelaltersgrenzen für Beamte. Wer sich allein wegen seines Alters gegen eine Bewerbung entscheidet, verschenkt deshalb möglicherweise gute Chancen.
Bin ich mit 40 oder 50 Jahren zu alt für eine Verbeamtung?
Nein – nicht unbedingt. Auch nach dem 40. Lebensjahr ist eine Verbeamtung noch möglich, in bestimmten Fällen sogar nach dem 50. Lebensjahr. Viele Bewerber schließen eine Karriere als Beamter vorschnell aus, obwohl ihre Chancen oft besser stehen, als sie denken. Warum? Das erfahren Sie im Folgenden:
Welche Altersgrenzen gelten beim Bund und in den Bundesländern?
Eine bundesweit einheitliche Altersgrenze für die Verbeamtung gibt es nicht. Stattdessen gelten je nach Bund und Bundesland unterschiedliche Höchstaltersgrenzen, die sich aus den jeweiligen beamtenrechtlichen Vorschriften ergeben. Die folgende Übersicht zeigt diese allgemeinen Höchstaltersgrenzen für eine Verbeamtung beim Bund und in den Bundesländern.

Die Übersicht zeigt jedoch nur die allgemeine Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis. Für einzelne Laufbahnen oder Berufsgruppen können abweichende Voraussetzungen gelten. Besondere Regelungen gibt es häufig bei Berufen mit speziellen körperlichen Anforderungen, etwa im Polizei- und Feuerwehrdienst. Auch für Lehrer, Beschäftigte in der Justiz oder bestimmte Laufbahnen im öffentlichen Dienst können eigene Altersgrenzen oder Voraussetzungen für die Berufung gelten.
Wo finde ich die verbindliche Altersgrenze für meine Situation?
Rechtliche Grundlage sind die beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes beziehungsweise des jeweiligen Bundeslandes. Dazu gehören insbesondere das Bundesbeamtengesetz (BBG) oder die Landesbeamtengesetze (LBG) sowie – je nach Laufbahn oder Berufsgruppe – ergänzende Laufbahnverordnungen.
Für die Praxis müssen Sie sich jedoch nicht durch Gesetzestexte arbeiten. Häufig genügt eine Online-Recherche über das offizielle Rechtsportal des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes. Noch einfacher ist eine Nachfrage bei der zuständigen Personalstelle der ausschreibenden Behörde. Dort erhalten Sie verbindliche Auskunft darüber, welche Altersgrenze für die konkrete Stelle gilt.
Welche Ausnahmen von der Altersgrenze gibt es?
Auch wer die geltende Altersgrenze überschritten hat, muss eine Verbeamtung nicht automatisch ausschließen. Bund und Länder sehen in bestimmten Fällen Ausnahmen vor. Welche das sind, hängt allerdings stark vom jeweiligen Dienstherrn und den geltenden beamtenrechtlichen Regelungen ab.
Mögliche Ausnahmen sind unter anderem:
- Kindererziehungszeiten: In vielen Bundesländern kann sich die Höchstaltersgrenze für jedes betreute Kind erhöhen.
- Wehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligendienst: Gesetzlich anerkannte Dienstzeiten können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
- Bereits bestehende Beschäftigung im öffentlichen Dienst: Wer bereits bei einem öffentlichen Arbeitgeber tätig ist oder war, kann je nach Laufbahn und Bundesland von Sonderregelungen profitieren.
- Besonderer Personalbedarf: In einzelnen Bereichen können Ausnahmen möglich sein, wenn ein besonderes dienstliches Interesse besteht oder dringend qualifizierte Fachkräfte gesucht werden.
- Weitere landesspezifische Regelungen: Einige Bundesländer sehen zusätzliche Ausnahmen vor, etwa für bestimmte persönliche oder berufliche Lebenssituationen.
Ob eine Ausnahme tatsächlich greift, hängt immer vom Einzelfall ab. Vor allem Bewerber, die die Höchstaltersgrenze nur knapp überschreiten, sollten sich deshalb nicht vorschnell gegen eine Bewerbung entscheiden. Eine Nachfrage bei der zuständigen Personalstelle kann schnell klären, ob eine Ausnahme greifen könnte und somit eine Verbeamtung dennoch möglich ist.
Lohnt sich eine Verbeamtung mit über 40 oder 50 Jahren überhaupt noch?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Auch mit über 40 oder 50 Jahren kann sich eine Verbeamtung durchaus noch lohnen – sie muss es aber nicht. Entscheidend sind unter anderem das Eintrittsalter, die Besoldungsgruppe, die verbleibenden Dienstjahre bis zum Ruhestand und die persönliche Lebenssituation.
Wer erst später verbeamtet wird, erwirbt bis zum Ruhestand weniger ruhegehaltfähige Dienstjahre. Die spätere Pension fällt deshalb in der Regel geringer aus als bei Beamten, die bereits in jungen Jahren in den Staatsdienst eingetreten sind. Gleichzeitig profitieren auch später eingestellte Beamte weiterhin von den Vorteilen des Beamtenverhältnisses – etwa der Beihilfe im Krankheitsfall, einer sicheren Besoldung und der Beamtenversorgung.
Darauf kommt es bei der Entscheidung an
Ob sich eine Verbeamtung, eine Tarifstelle im öffentlichen Dienst oder eine Position in der freien Wirtschaft für Sie finanziell am meisten lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Vergleichen Sie insbesondere:
- Die spätere Altersversorgung: Wie hoch fällt Ihre voraussichtliche Beamtenpension aus, und welche Ansprüche hätten Sie stattdessen aus gesetzlicher Rente plus Betriebsrente (VBL oder ZVK) im öffentlichen Dienst bzw. aus gesetzlicher Rente plus betrieblicher Altersvorsorge in der freien Wirtschaft?
- Die verbleibende Zeit bis zum Ruhestand: Bereits erworbene Rentenansprüche aus früherer Beschäftigung – egal ob aus der Privatwirtschaft oder dem öffentlichen Dienst – bleiben Ihnen in jedem Fall erhalten. Wie viele Jahre bleiben Ihnen noch, um ruhegehaltfähige Dienstjahre als Beamter zu sammeln, anstatt weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen? Je mehr Dienstjahre Sie noch als Beamter leisten können, desto stärker wirkt sich die Entscheidung auf Ihre spätere Altersversorgung aus.
- Die Krankenversicherung: Wie hoch wären Ihre Beiträge mit Beihilfe und privater Krankenversicherung als Beamter im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung als Tarifbeschäftigter oder Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft?
- Das Einkommen während des Berufslebens: Wie unterscheiden sich Nettobesoldung, Tarifgehalt im öffentlichen Dienst und Gehalt in der freien Wirtschaft bei der für Sie infrage kommenden Stelle?
Wenn es mit der Verbeamtung nicht klappt
- Eine Verbeamtung ist nicht die einzige Möglichkeit, im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Viele Beschäftigte sind tariflich nach dem TVöD oder TV-L angestellt und profitieren ebenfalls von sicheren Arbeitsplätzen, geregelten Arbeitsbedingungen und einer attraktiven Altersversorgung.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Verbeamtung und einer tariflichen Beschäftigung im Überblick:

Das Alter allein entscheidet nicht
Die oft genannte Altersgrenze von 35 Jahren ist längst überholt. Wie gezeigt, unterscheiden sich die Höchstaltersgrenzen zwischen Bund, Bundesländern und einzelnen Laufbahnen teilweise erheblich. Ausnahmeregelungen können eine Berufung in das Beamtenverhältnis auch über die reguläre Altersgrenze hinaus ermöglichen.
Wer sich für eine Karriere im öffentlichen Dienst interessiert, sollte das Lebensjahr daher nicht vorschnell als Ausschlusskriterium sehen. Ob man noch verbeamtet werden kann und eine Verbeamtung sinnvoll ist, hängt von der konkreten Stelle, den persönlichen Voraussetzungen und den geltenden Regelungen ab.
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