Amtsärztliche Untersuchung bei Verbeamtung
Für viele angehende Beamte ist der Termin beim Amtsarzt einer der größten Unsicherheitsfaktoren auf dem Weg in den Staatsdienst. Muss ich frühere Erkrankungen offenlegen? Was passiert, wenn mein BMI zu hoch ist? Kann eine frühere Psychotherapie die Verbeamtung verhindern? Und woran entscheidet sich, ob ich gesundheitlich geeignet bin?
Die wichtigste Information vorweg: Chronische Erkrankungen, ein höherer BMI, eine frühere Psychotherapie oder eine Schwerbehinderung schließen eine Verbeamtung nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob die Anforderungen des Amtes nach der individuellen gesundheitlichen Prognose voraussichtlich langfristig erfüllt werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht die Diagnose allein entscheidet, sondern die individuelle gesundheitliche Prognose für die voraussichtliche Dienstzeit.
- Chronische Erkrankung, hoher BMI oder frühere Psychotherapie sind keine automatischen Ausschlussgründe.
- Eine bundesweit einheitliche BMI-Grenze gibt es nicht. Für körperlich besonders anspruchsvolle Laufbahnen wie Polizei oder Feuerwehr können zusätzliche gesundheitliche Vorgaben gelten.
- Fragen im Gesundheitsfragebogen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- Seit dem BVerwG-Urteil vom 11.12.2025 (Az. 2 A 4.25) können auch regelmäßig zu erwartende erhebliche Fehlzeiten die Eignung ausschließen, selbst ohne aktuelle Dienstunfähigkeit.
- Für schwerbehinderte Bewerber gelten erleichterte Anforderungen an die gesundheitliche Eignungsprognose. Je nach Bundesland kann ein verkürzter Prognosezeitraum gelten, etwa fünf Jahre in Bayern.
Warum wird die gesundheitliche Eignung vor der Verbeamtung geprüft?
Der Dienstherr muss vor der Ernennung einschätzen, ob ein Bewerbender die künftigen Aufgaben voraussichtlich bis zur gesetzlichen Altersgrenze wahrnehmen kann. Deshalb zählt nicht nur der Gesundheitszustand am Tag der Untersuchung, sondern auch die absehbare Entwicklung.
Wer heute vollständig arbeitsfähig ist, kann trotzdem eine Erkrankung haben, die langfristig erhebliche Einschränkungen erwarten lässt. Umgekehrt macht eine einzelne Diagnose noch niemanden ungeeignet. Bei allgemeinen Verwaltungslaufbahnen steht deshalb keine starre Liste von Ausschlusskrankheiten im Mittelpunkt, sondern die medizinische Bewertung des Einzelfalls.
Wie läuft die amtsärztliche Untersuchung ab?
Der Ablauf unterscheidet sich je nach Bundesland, Dienstherr und Laufbahn. Meist beginnt der Termin mit einem Gespräch zur Krankengeschichte (frühere Erkrankungen, Operationen, Medikamente, psychotherapeutische Behandlungen), danach folgt die körperliche Untersuchung:

Bei Auffälligkeiten kann der Amtsarzt zusätzliche Befunde verlangen, etwa einen kardiologischen Bericht bei erhöhtem Blutdruck oder eine fachärztliche Stellungnahme bei einer bekannten Vorerkrankung.
Was muss ich über meine Krankengeschichte angeben?
Fragen zur gesundheitlichen Vorgeschichte müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, im Umfang, wie sie der jeweilige Gesundheitsfragebogen vorgibt. Wer relevante Angaben verschweigt, riskiert erhebliche beamtenrechtliche Konsequenzen. In schweren Fällen kann sogar die Rücknahme einer bereits erfolgten Ernennung in Betracht kommen.
Vor dem Termin lohnt es sich, folgende Eckdaten zu sammeln:
- Zeitpunkt und Art früherer Operationen
- Dauer und Ende von Medikamenteneinnahme
- Beginn und Abschluss abgeschlossener Therapien
Kann man beim Amtsarzt durchfallen?
Nicht direkt: Der Amtsarzt liefert nur die medizinische Einschätzung, die Entscheidung über die Verbeamtung trifft der Dienstherr. Maßgeblich ist die langfristige Prognose bis zur Altersgrenze. Welche gesundheitlichen Risiken dabei eine Ablehnung rechtfertigen können, hat das Bundesverwaltungsgericht zuletzt genauer konkretisiert.
Das BVerwG-Urteil vom 11.12.2025 (Az. 2 A 4.25)
Ein Beispiel macht den aktuellen Maßstab konkret: Ein Tarifbeschäftigter des Bundesnachrichtendienstes (BND) bewarb sich 2023 um die Übernahme in ein Beamtenverhältnis im höheren Dienst. Bei ihm lag eine chronisch fortschreitende, erbliche Nierenerkrankung mit Bluthochdruck vor. Eine Schwerbehinderung bestand nicht. Die Amtsärztin konnte keine überwiegend wahrscheinliche vorzeitige Dienstunfähigkeit feststellen, prognostizierte jedoch übermäßige krankheitsbedingte Fehlzeiten bis zur Pensionierung. Der BND lehnte die Verbeamtung ab. Die Klage dagegen blieb erfolglos.
Das Bundesverwaltungsgericht präzisierte damit seine bisherige Rechtsprechung und gab eine frühere Vorgabe ausdrücklich auf. Für eine negative Eignungsprognose müssen die erwarteten Fehlzeiten nicht mehr in der Summe „etlichen Jahren“ vorzeitiger Pensionierung entsprechen. Es genügt, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit, also mit mehr als 50 Prozent, zu erwarten ist, dass ein Bewerber über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfällt und dadurch eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird. Vereinzelte Krankheitstage reichen dafür nicht aus. Erforderlich bleibt eine fundierte Langzeitprognose.
Welche Krankheiten können die Verbeamtung beeinflussen?
Eine allgemeingültige Ausschlussliste gibt es nicht. Entscheidend sind Art und Schwere der Erkrankung, ihr bisheriger Verlauf, Behandelbarkeit, voraussichtliche Entwicklung und die Anforderungen der konkreten Tätigkeit. Eine Diagnose, die bei einer Bürotätigkeit kaum ins Gewicht fällt, kann bei einer körperlich anspruchsvollen Laufbahn anders bewertet werden.
Kann Übergewicht die Verbeamtung verhindern?
Eine bundesweit einheitliche BMI-Grenze für die Verbeamtung allgemein gibt es nicht. Ein höherer BMI kann den Amtsarzt zu einer genaueren Risikoprüfung veranlassen, entscheidet aber nicht allein über die Eignung.
Anders bei Polizei und Feuerwehr: Hier gelten oft besondere gesundheitliche Anforderungen und teilweise konkrete Richtwerte für Gewicht und BMI. Diese betreffen die körperliche Einsatzfähigkeit im Einsatz- und Vollzugsdienst und lassen sich nicht auf andere Laufbahnen wie die Verwaltung übertragen.
Kann ich trotz Psychotherapie verbeamtet werden?
Ja. Entscheidend sind Anlass, Diagnose, Verlauf und die heutige Stabilität. Eine Psychotherapie allein ist kein Ausschlussgrund. Eine lange zurückliegende, abgeschlossene Therapie wird deshalb anders bewertet als eine aktuelle Erkrankung mit wiederkehrenden Beschwerden.
Bei einer laufenden Therapie wird die aktuelle Situation genauer betrachtet, gegebenenfalls anhand von Berichten der behandelnden Ärzte oder Therapeuten. Auch hier gilt die Wahrheitspflicht im Gesundheitsfragebogen.
Was gilt bei einer Schwerbehinderung?
Eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 schließt eine Verbeamtung nicht aus. Für schwerbehinderte Bewerber gelten bei der gesundheitlichen Eignungsprüfung erleichterte Anforderungen. Beim Bund darf beispielsweise nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden. Je nach Bundesland können außerdem verkürzte Prognosezeiträume gelten. In Bayern wird etwa auf eine voraussichtliche Dienstfähigkeit von mindestens fünf Jahren abgestellt.

Wer einen GdB ab 50 hat, sollte die Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren frühzeitig angeben und nachweisen, damit die Personalstelle die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Bewerber berücksichtigen kann.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Eine spezielle Vorbereitung auf die körperliche Untersuchung ist normalerweise nicht nötig, gut vorbereitet auf die Fragen zur eigenen Gesundheit sollte man trotzdem sein:
- Relevante medizinische Unterlagen zusammenstellen (aktuelle Befunde, Arztberichte, Medikamentenübersicht)
- Den Gesundheitsfragebogen vorab aufmerksam lesen, statt Fragen aus dem Gedächtnis zu beantworten
- Bei stabilen Erkrankungen aktuelle Unterlagen mitbringen, die auch den bisherigen Verlauf dokumentieren
- Bei GdB ab 50 den Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid frühzeitig einreichen
Was kann ich tun, wenn meine gesundheitliche Eignung verneint wird?
Eine ablehnende Entscheidung ist nicht zwingend endgültig. Zunächst sollte geklärt werden, auf welchem medizinischen Befund die Prognose beruht. Eine aktuelle fachärztliche Stellungnahme kann zu einem anderen Ergebnis führen. Da dem Dienstherrn bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung kein eigener Beurteilungsspielraum zusteht, ist die Entscheidung gerichtlich vollständig überprüfbar. Wer die Ablehnung für rechtswidrig hält, sollte die Rechtsbehelfsbelehrung beachten und gegebenenfalls fachkundigen Rat im Beamtenrecht einholen.
Entscheidend ist das Gesamtbild
Chronische Erkrankungen, ein höherer BMI oder eine frühere Psychotherapie führen nicht automatisch zur Ablehnung. Ausschlaggebend bleibt die individuelle Prognose für die konkrete Tätigkeit. Wer seine Krankengeschichte kennt, Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und relevante Unterlagen bereithält, ist auf den Termin gut vorbereitet, unabhängig davon, ob die eigene Gesundheitsakte makellos ist oder nicht.
FAQ zur amtsärztlichen Untersuchung
Nein. Der Amtsarzt liefert die medizinische Einschätzung, die Entscheidung trifft der zuständige Dienstherr.
Ja, im Umfang der konkret gestellten Fragen im Gesundheitsfragebogen.
Ja. Entscheidend sind Verlauf, Stabilität und die langfristige Prognose.
Nein, eine allgemeine bundesweite BMI-Grenze gibt es nicht. Für bestimmte körperlich besonders anspruchsvolle Laufbahnen, etwa im Polizei- oder Feuerwehrdienst, können zusätzliche Vorgaben gelten.
Ja. Entscheidend sind Anlass, Verlauf und aktuelle Stabilität, nicht die Behandlung selbst.
Ja. Bei GdB ab 50 gelten erleichterte Anforderungen an die gesundheitliche Eignung. Je nach Bundesland kann auch ein verkürzter Prognosezeitraum gelten, etwa fünf Jahre in Bayern.
Nicht zwingend. Auch überwiegend wahrscheinliche, über Jahre hinweg regelmäßig zu erwartende erhebliche Fehlzeiten können gegen die gesundheitliche Eignung sprechen.
Entdecken Sie auf Jobs beim Staat passende Jobs, vergleichen Sie Arbeitgeber und finden Sie eine Position, die zu Ihrer Qualifikation und Ihren beruflichen Plänen passt.
Für Arbeitgeber