Veröffentlicht am: 15.05.2023 | Bearbeitet am: 13.02.2024 | Autor: A. Bogen

Verbeamtung: Voraussetzungen als Beamter/Beamtin im öffentlichen Dienst

Ein Wohnungsbrand konnte gerade noch rechtzeitig gelöscht werden, ein Schulkind hat endlich den Unterschied zwischen „dass“ und „das“ verstanden, man freut sich über das frisch angemeldete Auto und der druckfrische Reisepass ermöglicht endlich den lang ersehnten Urlaub. Alles Szenarien, die sich tagtäglich hundertfach in Deutschland genau so oder so ähnlich ereignen – und immer am Erfolg beteiligt: Beamte im öffentlichen Dienst.

Sie sehen: Ob nun am Schreibtisch, vor einer Meute wissbegieriger Kinder oder im täglichen Einsatz für unser aller Sicherheit – Vielfältigkeit wird in den verschiedenen Beamtenlaufbahnen großgeschrieben.

"Beamter im öffentlichen Dienst": klingt pathetischer als es ist

Gleich vorweg: Die Bezeichnung des „Beamten“ ist nicht gleichzusetzen mit einer Berufsbezeichnung. Eine Verbeamtung ist vielmehr ein dienstrechtlicher Status. In erster Linie ist man – auch wenn es etwas pathetisch klingt – Staatsdiener*in. Damit gehen sowohl einige Privilegien einher wie aber auch spezielle Pflichten. Eine Beamtenlaufbahn ist dabei keinesfalls auf die eine Methode beschränkt, denn wie Sie wissen: Viele Wege führen nach Rom. Oder in diesem Fall: In die Amtsstube.

Klingt genau nach dem, was Sie sich vorstellen für Ihre persönliche Karriereplanung? Dann haben Sie sich sicherlich auch schon gefragt:

  • Der Weg zur Verbeamtung: Wie läuft die Beamtenlaufbahn eigentlich ab?
  • Welche Voraussetzungen für den Einstieg ins Beamtenverhältnis gelten?
  • Was sind die verschiedenen Laufbahngruppen oder Dienstgrade?
  • Besoldung: Wie sieht es mit dem Einkommen aus?
  • Gibt es Unterschiede in den Beamtenverhältnissen bei Bund, Ländern und Kommunen?
  • Welche Vor- und Nachteile findet man in diesem Berufsfeld?
  • Krankenversicherung: Wie ist man als Beamter versichert?

Keine Sorge: Wir blicken hinter diese teilweise verwirrende Kulisse und helfen bei der Suche nach Antworten. Spoiler: So kompliziert, wie es gerade wirkt, ist es gar nicht.

Verbeamtung: Was kann man vom öffentlichen Dienst am Staat erwarten?

Mit der Beamtenlaufbahn kann man unterschiedliche Richtungen einschlagen. Es gibt viele Anfänge und viele Enden. In erster Linie zählt: Sie arbeiten für den Staat – also eine Bundes-, Landes- oder kommunale Behörde oder eine andere staatliche Institution. Gegenüber diesen Dienstherren steht man in einem sogenannten öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, das nicht zuletzt sogar mit einem Schwur bezeugt wird.

Welche Berufsfelder gibt es als Beamter oder Beamtin im öffentlichen Dienst?

Die möglichen Berufsfelder in der Beamtenlaufbahn sind ebenso vielfältig wie die Wege dorthin. Von Polizei und Feuerwehr über Lehramt bis hin zu Verwaltungs- und Finanzwirtschaft. Ebenso sind einige technische Berufe über die Beamtenlaufbahn zu erreichen. Hier kann es allerdings in den Bezeichnungen Unterschiede auf der jeweiligen Länderebene geben.

Typische Branchen und Tätigkeitsfelder von Beamten im öffentlichen Dienst

  • Polizei und Justiz
  • Verwaltung
  • Feuerwehr
  • Finanzwesen
  • Technische Berufe
  • Verfassungsschutz
  • Zoll

Ganz schön viel Auswahl. Welche dieser Branchen am besten zu Ihnen passt, können nur Sie selbst wissen. Einige äußere Faktoren können allerdings Ihre Entscheidung einfacher machen. Schon im ersten Schritt der Beamtenlaufbahn, helfen Laufbahngruppen und Dienstgrade bei der Einordnung.

Dienstgrade, Voraussetzungen und Laufbahngruppen im öffentlichen Dienst: Was ist was?

In der Beamtenkarriere führen viele Wege zum Ziel. Oder noch passender: Viele Laufbahnen führen zum Ziel. Je nach Ebene (beispielsweise Bund, einzelne Bundesländer) unterscheiden sich die Laufbahnen oder deren Bezeichnungen. Föderalismus wie er im Buche steht.

Doch ganz einfach gesagt: In erster Linie unterscheidet man vier Laufbahngruppen, die zeitgleich auch die vier typischen Dienstgrade sind. Diese geben nicht nur Auskunft darüber, was Sie im neuen Beamtenjob als Besoldung erwarten können, sondern auch, welche Aufgaben und wie viel Verantwortung den zu erwartenden Arbeitsalltag prägen.

Welche Dienstgrade gibt es bei der Verbeamtung – und für wen?

Es wird zwischen vier Dienstgraden unterschieden, die zeitgleich auch die Laufbahn in Ihrer Beamtenkarriere mitbestimmen können. Persönliche Eigenschaften, schulischer Abschluss und etwaige Ausbildungen bilden dabei schon den ersten Schritt der Einordnung.

  • Einfacher Dienst
    Gleich die „gute“ Nachricht für alle Jobsuchenden vorweg: Im einfachen Dienst gibt es den stärksten Fachkräftemangel. Die Chancen hier einen neuen Job zu bekommen sind gewaltig. Praktische Aufgaben stehen dabei im Fokus. Typische Berufe sind Wachtmeister*in, Schaffner*in oder Soldat*in.
  • Mittlerer Dienst
    Vor allem sachbearbeitende und verwaltende Aufgaben kommen hier auf Sie zu. Einige Ränge der Bundeswehr sind auch zu finden. Sekretär*in, Krankenpfleger*in oder auch Kapitän*in sind einige Beispiele.
  • Gehobener Dienst
    Polizeikommissar*innen, Rektoren*innen und Lehrer*innen sind Beispiele aus dem gehobenen Dienst. Neben Sachbearbeitungsaufgaben stehen hier auch meist bereits einige Führungstätigkeiten auf dem Plan. Übrigens: Innerhalb dieses Dienstgrades wird zwischen nichttechnischem und technischem Dienst unterschieden.
  • Höherer Dienst
    Die höchstmögliche Ausbildung endet oft in Berufen wie Ärzt*in, Botschafter*in oder in hohen politischen Positionen. Führungstätigkeiten gehören zum Berufsalltag und viele Beamten im höheren Dienst sind auch Vorgesetzte in Dienst- und Fachaufsichten.

Formelle und informelle Voraussetzungen für die Verbeamtung im öffentlichen Dienst

Je nach Dienstgrad gibt es Unterschiede. Außerdem gibt es auch hier - typisch deutsch - Unterschiede in den Bewerbungsanforderungen von Behörden oder Bundesländern. Und natürlich: Die Voraussetzungen selbst unterscheiden sich nochmal. In formelle und informelle Voraussetzungen. Doch keine Sorge, eins nach dem Andern.

Über Ihren Einstiegsdienstgrad und die spätere Karriere entscheiden in erster Linie Ihre schulische Qualifikation sowie Ihre berufliche oder akademische Ausbildung. Also die formellen Voraussetzungen für eine Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst.

Schulabschlüsse, abgeschlossene Ausbildungen oder sogar Bachelor- und Masterabschlüsse eröffnen dabei den Weg in die höheren Dienstgrade.

Formelle Voraussetzungen für die Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst

  • Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss
  • Mittlerer Dienst: Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss zusätzlich zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Für den technischen Dienst: abgeschlossene Ausbildung und Meistertitel
  • Gehobener Dienst: Abitur oder Fachabitur. Für den technischen Dienst: Bachelorabschluss
  • Höherer Dienst: abgeschlossenes Diplom-, Magister- oder Masterstudium

Informelle Voraussetzungen für die Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst

Daneben zählen allerdings auch die informellen Voraussetzungen wie Alter, Nationalität oder Ihre Einstellung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Kleiner Hinweis: Die dabei angewandten Gewichtungen und Schwerpunkte können sich allerdings von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

  • Nationalität
    In Deutschland können (fast) nur Personen verbeamtet werden, die eine deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Länderspezifische Ausnahmen sind hierbei Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Bestimmte Aufgaben sind kraft Gesetzes jedoch deutschen Staatsangehörigen vorbehalten.
  • Eintrittsalter
    Auf Bundesebene besteht keine offizielle Altersgrenze. Allerdings gibt es altersspezifische Einschränkungen bei bestimmen Laufbahnen. Anwärter für den Polizeidienst auf Ebene der Bundespolizei dürfen beispielsweise aufgrund der besonderen körperlichen Herausforderungen nicht älter als 33 Jahre sein. In NRW liegt das entsprechende Höchstalter bei 42 Jahren, in Bayern bei 45 und Berlin bei 50 Jahren.
  • Einstellung und Gesinnung
    Alle verbeamteten Staatsdiener müssen die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vertreten. Um den trockenen Auszug aus dem Grundgesetz zu vermeiden, heißt das zusammengefasst: Sie bekennen sich zu demokratischen Grundprinzipien wie freien Wahlen, dem Mehrparteiensystem und dem Prinzip der Gewaltenteilung. Absolutes Ausschlusskriterium wäre dagegen zum Beispiel die Zugehörigkeit zu radikalen Gruppierungen.
  • Gesundheitliche Eignung
    Für manche Beamtenberufe ist ein erfolgreich bestandener Gesundheitstest erforderlich. Diese werden entweder von internen oder Amtsärzten, beispielsweise bei der Polizei, oder durch Ärzte des Gesundheitsamts durchgeführt.
  • Wirtschaftlich geordnete Verhältnisse
    Um Beamter zu werden, dürfen Sie nicht (zu) stark verschuldet sein. Was das genau heißt, ist allerdings nicht definiert – ein „haushaltsüblicher“ Kredit, der regelmäßig bedient wird, ist aber in der Regel kein Problem. Hier geht es nämlich eher darum sicherzustellen, dass Beamte und Beamtinnen nicht erpressbar sein sollten.

Laufbahn(gruppen) – was ist das denn?

Nochmal ein besonderes „Föderalismus-Schmankerl“: In einigen Bundesländern unterscheiden sich die Begrifflichkeiten zum Teil erheblich voneinander. So ist bisweilen gar nicht von „Dienstgraden“ die Rede. Während man beispielsweise in Nordrhein-Westfalen von der „Laufbahngruppe“ oder dem „Einstiegsamt“ spricht, wird in Bayern der Begriff „Qualifikationsebene“ benutzt.

Die Laufbahngruppe oder eines der gebräuchlichen Synonyme gibt also an, mit welcher Ausbildung die Bewerber anfangen. Man könnte sagen: Ein erster beruflicher Filter, um die perfekte Position für Sie zu finden.

Die Laufbahn hingegen fasst selbst alle Positionen zusammen, die man nacheinander durchläuft. Sie werden es ahnen: Je nach Bund, Land oder Kommune gibt es sehr verschiedene Laufbahnen für den Karriereweg als Beamter oder Beamtin.

Neben den vier allgemeinen Laufbahngruppen, Dienstgraden oder Qualifikationsebenen ergeben sich aus diesem Kontext also die sogenannten erweiterten Laufbahnen, die pro Laufbahngruppe eingerichtet werden können:

  • Sportwissenschaftlicher Dienst
  • Ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst
  • Nichttechnischer Verwaltungsdienst
  • Technischer Verwaltungsdienst
  • Sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
  • Naturwissenschaftlicher Dienst
  • Agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
  • Tierärztlicher Dienst
  • Kunstwissenschaftlicher Dienst

Unterschied zwischen Laufbahngruppe und Dienstgrad

Ganz schön viel Beamtendeutsch. In erster Linie sind es jedoch nur begriffliche Unterschiede auf Landes- oder Bundesebene. Auf Bundesebene hat sich beispielsweise der Begriff der Dienstgrade durchgesetzt.

Um es trotzdem nochmal etwas komplizierter zu machen: Innerhalb der jeweiligen Laufbahnen können auch verschiedene Laufbahngruppen oder Dienstgrade durchlaufen werden. So gibt es etwa den einfachen, den mittleren und den gehobenen technischen Verwaltungsdienst.

Quereinstieg in den öffentlichen Dienst - auch für Beamte eine Option?

So, die Voraussetzungen für den Einstieg in eine Beamtenlaufbahn in Deutschland wären damit geklärt. Widmen wir uns also der Frage nach dem konkreten Einstieg selbst.

Klassische Ausbildungsberufe wie Erzieher*in oder Verwaltungsangestellte*r können eine Methode sein, in eine Beamtenlaufbahn einzusteigen. Neben Ausbildungen spielen aber auch Studiengänge eine wichtige Rolle. Hier bildet meist ein Staatsexamen den Abschluss von des (auf eine Verbeamtung hin) ausgerichteten Studiums – und endet dann beispielsweise im Bildungs- oder Medizinwesen.

Zudem spielen auch duale Studiengänge eine immer wichtigere Rolle im Ausbildungsmix der deutschen Beamtenlaufbahnen. Der große Praxisbezug ist hierbei ein starker Vorteil und das Angebot im öffentlichen Dienst nimmt stetig zu.

Der reguläre Einstieg allein ist allerdings keine Lösung für den vorherrschenden Fachkräftemangel im deutschen Staatsdienst. Quereinstieg ist das neue Thema. Insbesondere in Bezug auf das Lehramt – oder besser gesagt: die Lehrtätigkeit - zeigt sich dieser Trend besonders stark.

Wenn Sie wissen wollen, wie so ein Quereinstieg in die Beamtenlaufbahn funktioniert, was man dafür alles braucht und welche Wege man gehen sollte, dann haben wir hier die besten Tipps für den Quereinstieg in den öffentlichen Dienst zusammengefasst.

Warum sollte man überhaupt verbeamtet werden?

Vorteile des Beamtenstatus gibt es in der Tat einige. Dennoch geht verbeamtet zu sein auch mit einigen Pflichten einher. Wir gehen den beiden Seiten auf den Grund.

Vor- und Nachteile des Beamtentums im öffentlichen Dienst

Vorteile:

  • Faire Bezahlung: Schon während der Anwartschaft auf eine Beamtenstelle ist die Vergütung in der Regel schon relativ ordentlich. Was unter anderem daran liegt, dass verbeamtete Personen keine Abgaben an Sozial- und Rentenversicherung zahlen müssen. Es bleibt grundsätzlich immer mehr vom Brutto.
  • Sicherere und vorhersehbare Karriere: Krisensicherer Job verbunden mit einer staatlich garantierten Unkündbarkeit. Sicherer geht’s nicht. Die Karriere ist klar und transparent geregelt, Aufstiegsoptionen gesichert und der Planung steht nichts im Weg.
  • Vorteile bei Versicherungen: Verbeamtete erhalten von ihrem Dienstherrn die sogenannte Beihilfe, was einen erheblichen Zuschuss zu den Gesundheitskosten bedeutet. Damit profitieren Beamt*innen von einem besseren Zugang zum Gesundheitssystem.
  • Begünstigung bei Krediten und Co: Durch das sichere Arbeitsverhältnis haben Beamt*innen bei Kreditvergaben mitunter bessere Karten als Angestellte mit ähnlichem Einkommen.
  • Pension statt Rente: Pensionen sind in der Regel deutlich höher als der gesetzliche Rentenanspruch, die man als Angestellte*r mithilfe von Rentenpunkten in Deutschland erwirbt.

Nachteile:

  • Streikverbot: Der Staatsdienst muss funktionieren. Deswegen sind Streiks für Menschen in Beamtenverhältnissen gesetzlich verboten.
  • Versetzungsgefahr: Ja, versetzt werden kann man relativ schnell, wenn man für den Staat arbeitet. Insbesondere dann, wenn man jünger und ungebundener ist. Mit Familie und Eigenheim ist es schwieriger, leider aber trotzdem nicht ausgeschlossen.
  • Ausbaufähiges Image: Langweilig und Öde. Das klassische Klischee, wenn Menschen an die Beamtenlaufbahn oder den öffentlichen Dienst denken. Beim genaueren Betrachten stellt sich zwar heraus, dass oft sogar das Gegenteil der Fall ist. Mit dem Klischee vom „faulen Beamten“ müssen Staatsdiener aber wohl trotzdem in den meisten Fällen einfachleben.

Verbeamtung vs. Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst

Der Streit ist uralt. Beamte gegen Angestellte. Verbeamtete Personen müssen nicht in die sozialen Kassen einzahlen und erhalten dennoch bessere Konditionen – oft sogar bessere als „normale“ Privatversicherte. Angestellte hingegen haben mehr Abgaben und finanzieren so – im übertragenen Sinne – die Beamten mit. So lauten zumindest die pauschalisierten Frontlinien.

Klar ist: Beide Seiten haben ihre Vorteile. Angestellte sind oft freier in der eigenen Entwicklung und den Aufgaben, die sie übernehmen (dürfen). Sie können außerdem nicht so leicht gegen ihren Willen versetzt werden. Beamtenjobs hingegen glänzen mit Sicherheit und besseren finanziellen Konditionen, gerade bei der Altersvorsorge und in Gesundheitsfragen.

Welche der beiden Karrierevarianten die bessere ist, liegt jedoch im individuellen Auge des Betrachters – oder natürlich der Betrachterin. Die einen genießen ihre persönlich-berufliche Freiheit, während andere eher auf Sicherheit bauen.

Unterschied von Beamten- und Angestelltenverhältnis

  • Beamte und Beamtinnen besiegeln ihr Dienstverhältnis mit einem staatlichen Ernennungsakt ab, nicht mit einem „normalen“ Arbeitsvertrag
  • Angestellte zahlen Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge, Beamt*innen nicht
  • Wer verbeamtet ist, darf nicht streiken. Trotzdem profitieren viele Beamt*innen im öffentlichen Dienst von den gerade erst ausgestandenen Arbeitskämpfen und den mehrmonatigen Tarifverhandlungen ihrer angestellten Kolleg*innen. Denn in der Regel werden die Tarifabschlüsse mehr oder weniger im Nachgang auch auf die entsprechenden Beamtenverhältnisse übertragen.
  • Beamtenverhältnisse gelten auf Lebenszeit, Anstellungsverhältnisse meist eher nicht

Kann man als Angestellte*r später noch verbeamtet werden?

In erster Linie ist die Ernennung eines oder einer Angestellten zum oder zur Beamt*in nicht ausgeschlossen. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst können sogar einen Antrag auf Verbeamtung stellen, wenn sie schon vorher beim Staat angestellt waren.

Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den klassischen Werdegang zum/zur Beamt*in. Die fehlende Laufbahnbefähigung können Angestellte somit durch Berufserfahrung im öffentlichen Dienst ausgleichen.

Klingt nach Ihnen? Dann hier ein Tipp: Halten Sie Ihre Augen auf den Karriereseiten des Bundes und Portalen wie www.jobs-beim-staat.de stets offen und bewerben Sie sich nach einigen Jahren im öffentlichen Dienst einfach auf die dort ausgeschriebenen Stellen für Beamtenpositionen.

Die Chancen stehen gar nicht schlecht, den Sprung in den „sicheren Beamtenhafen“ auf diese Art und Weise doch noch hinzubekommen.

Besoldung im öffentlichen Dienst: Wie viel Geld verdient man als Beamter?

Die Höhe der Besoldung ist nicht nur vom jeweiligen Beamtenberuf abhängig, sondern auch von Dienstherr, Berufsjahren, Bundesland und anderen Dingen. Grundsätzlich gilt aber: In der Finanzverwaltung wird besser bezahlt als in vielen anderen Verwaltungsbereichen – und in Bayern liegt die durchschnittliche Besoldung über alle Beamtenberufe und -bereiche hinweg im Ländervergleich am höchsten.

Die Höhe der individuellen Besoldung wird aber noch durch weitere Faktoren beeinflusst. So gilt seit dem 1. März 2020 beispielsweise ein neuer Familienzuschlag, der sich je nach Anzahl der Kinder erhöht. Nur die Anzahl der Partner macht da keinen Unterschied. Ist man verheiratet, bekommt man einen Zuschuss.

Doch auch so etwas wie Mehrarbeit kann die Besoldung beeinflussen. Und ja, sowas gibt’s auch im Beamtentum.

Wie viel am Ende tatsächlich herauskommt, bestimmt sich übrigens wieder durch die jeweilige Besoldungsgruppe. Je nach föderaler Ebene, ausgeübtem Amt, Ausbildung und Laufbahn wird man einer Besoldungsgruppe zugeordnet.

Für den Bund gilt hierbei die sogenannte Besoldungsgruppe A, die ihrerseits wiederum in einzelne Untergruppen aufgeteilt ist.

Dass der Verdienst in Beamtenberufen im Vergleich zu anderen Jobs relativ hoch liegt und dazu noch sicher ist, ist den meisten bekannt. Doch wie sieht das eigentlich während der Ausbildung aus?

Bezahlung in der Beamtenausbildung

Während des „Vorbereitungsdienstes“ erhält man sogenannte „Anwärterbezüge“. Hier gilt wie immer: Unterschiede zwischen den Berufen und auf Bundes- oder Länderebene gehören zum föderalen Alltag in Deutschland.

Die Anwärterbezüge während der „Beamten-Ausbildung“ umfassen in der Regel:

  • Grundbetrag
  • Familienzuschlag (wenn man verheiratet ist und/oder Kinder hat)
  • Vermögenswirksame Leistungen

Im Rahmen einer Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst auf Bundesebene richten sich die Bezüge für gewöhnlich nach den Vorgaben für Besoldungsgruppe A6 – wohlgemerkt für Anwärter und nicht für „fertige“ Beamte. Um das ungefähr einzuordnen: Anwärter der Gruppen A5 bis A8 werden momentan mit einem Grundbetrag von circa 1.100 bis 1.350 Euro besoldet.

Beamter auf Widerruf:
Der wackelige Weg vom Anwärter zum „richtigen“ Beamtenstatus

Am besten Augen zu und durch: Im Vorbereitungsdienst kann man noch kurzfristig entlassen werden, wenn Zweifel an der Eignung bestehen. Ist die Vorbereitungszeit vorbei, wird man zunächst jedoch erstmal „Beamter auf Probe“. Ist diese Probezeit von mindestens zwei Jahren dann auch endlich überstanden, steht einer Verbeamtung auf Lebenszeit aber meist nichts mehr im Weg.

Versicherungen: Was gibt es trotz Verbeamtung zu beachten?

Die richtige Alters- und Risikoabsicherung ist für alle wichtig. Auch für Beamte und Beamtinnen. Mit dem Beamtenstatus gehen zwar einige Vorteile einher. Doch auch Beamt*innen sind nicht vor allen Hürden, Risiken und Gefahren des Lebens gefeit.

Wie ist man krankenversichert als Beamte*r?

So müssen sich verbeamtete Personen in Deutschland zwar selbst um eine angemessene private Krankenversicherung kümmern, bezahlen müssen Sie aber zwischen 20 bis 30 Prozent des eigentlichen Beitrages. Der Rest wird vom jeweiligen Dienstherrn in Form der sogenannten Beihilfe übernommen. Das heißt im Klartext: Beamt*innen sind „besser“ abgesichert, müssen aber weniger dafür bezahlen als angestellte Kollegen. Das gilt ebenfalls für Anwärter. Super, oder?

Was passiert, wenn Beamt*innen nicht mehr arbeiten können?

Gleich mal vorweg: Ist man in Deutschland verbeamtet, wird man nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. Eine entsprechende Dienstunfähigkeitsversicherung ist somit auch für Verbeamtete immer eine gute Idee, um im Fall der Fälle nicht mit unangenehmen finanziellen Einbußen zurechtkommen zu müssen.

Ganz besonders wichtig ist ein solcher Schutz übrigens für alle, die noch keine „richtigen“ Beamten sind: Insbesondere Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe erhalten in den ersten Dienstjahren bei einer Dienstunfähigkeit nämlich meist nur eine knappe Mindestunterstützung vom Staat!

Brauchen Beamte eine berufliche Haftpflichtversicherung?

Die klare Antwort: Ja, unbedingt! Denn schon eine kurze Unachtsamkeit kann gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Etwa, wenn Menschen zu Schade kommen, können die zu leistenden Schadensersatzzahlungen schnell in die Millionenhöhe gehen. Eine Kombination aus privater Haftpflichtversicherung und einer persönlichen Diensthaftpflichtversicherung ist also für Beamte im öffentlichen Dienst unabdingbar.

Ein realistisches Beispiel: Ein Polizist verursacht während einer Einsatzfahrt einen Verkehrsunfall, Menschen kommen dabei zu Schaden und ein Gericht urteilt anschließend auf Fahrlässigkeit.

Karriere als Beamter oder Beamtin im öffentlichen Dienst: Eine echte Chance!

Klar: Die Beamtenkarriere ist hierzulande wohl nicht ohne bürokratische Herausforderungen und so manches, auf feinstem Beamtendeutsch verklausulierte Fragezeichen zu machen. Insbesondere die nicht immer ganz klaren Unterschiede zwischen Bund, Ländern und Kommunen sorgen oft für rauchende Köpfe. Dennoch zeigt sich aber auch: Sich damit auseinanderzusetzen lohnt sich!

In der Beamtenlaufbahn liegen viele Chancen, die nur ergriffen werden müssen. So stehen Sicherheit und Vielfältigkeit für Beamte und Beamtinnen auf der Tagesordnung. Klar, einige Nachteile sind nicht von der Hand zu weisen: Die Versetzungsgefahr ist und bleibt höher als bei Angestellten. Dafür ist der Job nicht nur sicherer, sondern geht auch mit anderen Benefits einher: Vorteile bei der Kreditaufnahme, vergünstigte Versicherungsbeiträge, ein unkündbares Verhältnis und ein vielfältiges Jobangebot sind nur einige Faktoren, die eine Karriere in der Beamtenlaufbahn durchaus attraktiv machen.

Klingt interessant und spannend? Dann suchen Sie doch gleich hier nach dem richtig Job beim Staat als zukünftiger Beamter oder Beamtin und machen Sie sich mit den zahlreichen Stellenangeboten vertraut. Der nächste sichere Job ist nur einen Klick entfernt. Viel Glück!